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Eisenbahnsystem - Fahrzeugeinstellungsregister Registrierung

Bund 99159005019000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99159005019000

Leistungsbezeichnung

Eisenbahnsystem - Fahrzeugeinstellungsregister Registrierung

Leistungsbezeichnung II

Eisenbahnfahrzeuge im europäischen Fahrzeugeinstellungsregister registrieren

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

EVN (Synonym), EIGV (Synonym), ECVVR (Synonym), Eisenbahnfahrzeug (Synonym), EBA (Synonym), Eisenbahn-Bundesamt (Synonym), EVR (Synonym), Fahrzeugeinstellungsregister (Synonym), Eisenbahn (Synonym), Fahrzeugnummer (Synonym), Schienenfahrzeug (Synonym), Registrierung von Eisenbahnfahrzeugen (Synonym), AEG (Synonym), NVR (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Registrierung (19)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie ein Eisenbahnfahrzeug halten und auf dem europäischen Eisenbahnnetz einsetzen wollen, müssen Sie es im europäischen Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) eintragen lassen. Die Registrierung beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt.

Volltext

Das europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) erfasst alle registrierungspflichtigen Eisenbahnfahrzeuge der Europäischen Union.

Wenn Sie ein Eisenbahnfahrzeug halten und auf dem europäischen Eisenbahnnetz einsetzen wollen, müssen Sie es im EVR registrieren lassen. Das gilt für Neufahrzeuge, Bestandsfahrzeuge und Fahrzeuge aus einem Drittland außerhalb der Europäischen Union, die das Fahrzeugregister wechseln.

Die Registrierung beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Ihr Eisenbahnfahrzeug wird dann mit einer deutschen Fahrzeugnummer im EVR eingetragen. Grundsätzlich können Sie nur Fahrzeuge mit einer deutschen Fahrzeugnummer registrieren lassen, die eine Genehmigung für den deutschen Verkehr haben.

Sie können Änderungen nur über das Antragssystem "e-Service NVR" des EBA melden. Den Zugang zum System beantragen Sie beim EBA.

Erforderliche Unterlagen

  • gültige Instandhaltungsstellenbescheinigung (ECM-Zertifikat) für den zu registrierenden Fahrzeugtyp (Ausnahmen von der ECM-Zertifizierungspflicht sind gesondert zu begründen und nachzuweisen)
  • gültige Zulassungsdokumente, beispielsweise:
    • Genehmigung für das Inverkehrbringen
    • Zulassungen anderer Mitgliedstaaten
    • Inbetriebnahmegenehmigung 
    • Serienzulassungen in Verbindung mit einer Konformitätserklärung
  • sofern vorhanden: EG-Prüferklärung Fahrzeuge oder EG-Prüferklärung Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung (ZZS)

Alternative Nachweise können Sie im Einzelfall mit dem EBA absprechen.

Voraussetzungen

  • Sie halten ein Eisenbahnfahrzeug und verfügen über ein gültiges Halterkürzel (VKM) und einen Organisationscode (OC).
  • Sie haben einen Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR". Diesen können Sie über ein Antragsformular beim EBA beantragen.
  • Das Eisenbahnfahrzeug verfügt über eine Genehmigung für den deutschen Verkehr.
     

Kosten

Die Gebühren für die Registrierung von Eisenbahnfahrzeugen und die Änderung beziehungsweise Ergänzung von Daten im Fahrzeugeinstellungsregister ergeben sich anhand der besonderen Gebührenverordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (Abschnitt 7; Nr. 7.24 bis 7.27; EBABGebV).

Die Gebühren für die Fahrzeugregistrierung belaufen sich derzeit auf:

  • Einstellung von 1 Fahrzeug: 60,00 EUR
  • Einstellung von bis zu 10 Fahrzeugen gleicher Bauart: 40,00 EUR je Fahrzeug
  • Einstellung von 11 bis zu 100 Fahrzeugen gleicher Bauart: 35,00 EUR je Fahrzeug
  • Einstellung von mehr als 100 Fahrzeugen gleicher Bauart: 30,00 EUR je Fahrzeug

Das Antragsverfahren auf Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR" ist kostenlos.

Die Gebühren für die Änderung beziehungsweise Ergänzung von Daten im Fahrzeugeinstellungsregister ergeben sich anhand der besonderen Gebührenverordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (Abschnitt 7; Nr. 7.28; EBABGebV).

Verfahrensablauf

Sie können die Registrierung im Fahrzeugeinstellungsregister nur online über das Antragssystem "e-Service NVR" beantragen.

  • Wenn Sie noch keinen Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR" haben, beantragen Sie diesen beim Eisenbahn-Bundesamt mithilfe des entsprechenden Formulars.
  • Öffnen Sie die Webseite des Antragssystems "e-Service NVR" des Eisenbahn-Bundesamtes.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein, die Sie im Rahmen des Antrags auf Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR" festgelegt haben.
  • Wählen Sie das Antragsformular "Antrag auf Fahrzeugregistrierung" aus.
  • Füllen Sie das Antragsformular Schritt für Schritt vollständig aus. Ihnen steht hierbei eine Ausfüllhilfe im PDF-Format zur Verfügung, die im Antragssystem heruntergeladen werden kann. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) als Datei (PDF, JPEG oder JPG, PNG, TIFF oder TIF, DOCX oder DOC, XLSX oder XLS,) hoch und senden den Antrag ab. Die jeweilige Dateigröße darf 100 MB nicht überschreiten.
  • Übersenden Sie den Antrag an das EBA.
  • Das EBA bearbeitet den Antrag. Sofern keine Mängel vorliegen, wird die Antragsbearbeitung abgeschlossen und Ihnen im Antragssystem "e-Service NVR" zurückgegeben.
  • Sofern Mängel bestehen, so erhalten Sie den Antrag zur weiteren Korrektur zurück. 
  • Wurde der Antrag abgeschlossen, so sendet Ihnen das EBA per Post ein Schreiben zu, in dem die Eintragung bestätigt wird. 
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid per Post. Zahlen Sie die Gebühr.

Wichtig:
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Antrags auf Fahrzeugregistrierung erhalten Sie eine oder mehrere Fahrzeugnummern. Diese Fahrzeugnummern stellen lediglich eine Reservierung dar.

Um ein Fahrzeug mit der neuen Fahrzeugnummer jedoch einsetzen zu können, ist eine Aktivierung nötig. Diese Aktivierung ist mit einem Antrag auf Statuswechsel von "Reserviert" nach "Aktiv" im Antragssystem "e-Service NVR" durchzuführen.

Bearbeitungsdauer

20 Werktag(e)
Die Bearbeitungszeit von maximal 20 Werktagen startet erst, wenn Sie den Antrag vollständig eingereicht haben.

Frist

In Bezug auf das Fahrzeugeinstellungsregister sind verschiedene eisenbahnspezifische Rechtsgrundlagen zu beachten.

Dazu zählt zum Beispiel die Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV), die in §38 Absatz 2 fordert, dass Halter von Eisenbahnfahrzeugen die Einstellung eines neuen Fahrzeugs vor dem erstmaligen Inverkehrbringen in das europäische Einstellungsregister auf elektronischem Wege beim Eisenbahn-Bundesamt zu beantragen haben.

Hinweise

Es ist geplant, Ende 2024 die Antragstellung auf Fahrzeugregistrierung oder Änderung einer Fahrzeugeintragung über den "e-Service NVR" einzustellen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Anträge nur noch über das europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) einreichen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Sach- und Kostenbescheide erheben, die das EBA zu den Fahrzeugregisteranträgen versendet.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Eisenbahnsystem - Fahrzeugeinstellungsregister Registrierung
  • Eintragung von Eisenbahnfahrzeugen mit deutscher Fahrzeugnummer in das europäische Fahrzeugeinstellungsregister, sofern diese auf dem europäischen Eisenbahnnetz verkehren sollen 
  • gilt für: 
    • Neufahrzeuge 
    • Bestandsfahrzeuge 
    • Fahrzeuge aus einem Drittland außerhalb der Europäischen Union, die das Fahrzeugregister wechseln
  • deutsche Fahrzeugnummer nur für Fahrzeuge erhältlich, die gemäß Genehmigung auch in Deutschland verkehren können
  • Antragstellung online über Antragssystem "e-Service NVR" des Eisenbahn-Bundesamtes, Zugang zum Antragssystem beim Eisenbahn-Bundesamt zu beantragen
  • Fristen für Antragstellung: keine (Änderungen sind unverzüglich zu melden)
  • Bearbeitungsdauer: maximal 20 Werktage
  • anfallende Gebühren in der Besonderen Gebührenverordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBABGebV) ersichtlich 
  • antragsberechtigt sind:
    • Halterinnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen
  • zuständig: Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden