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Meldungen über gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb Entgegennahme

Bund 99159008261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99159008261000

Leistungsbezeichnung

Meldungen über gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Ereignismeldung (Synonym), Unfälle (Synonym), Eisenbahn (Synonym), Eisenbahn-Bundesamt (Synonym), Unfall (Synonym), Bahnverkehr (Synonym), EIU (Synonym), IOH-Anlagen (Synonym), EBA (Synonym), EVU (Synonym), Eisenbahnverkehr (Synonym), Störungen (Synonym), STE-Anlagen (Synonym), Störung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie leiten, vertreten oder managen ein Eisenbahnunternehmen? Dann sind Sie dazu verpflichtet, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) über gefährliche Ereignisse zu informieren.

Volltext

Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) müssen dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gefährliche Ereignisse im Eisenbahnverkehr melden, sogenannte Ereignismeldungen.

Unfälle und Störungen müssen Sie pro Quartal melden, besonders schwerwiegende gefährliche Ereignisse müssen Sie sofort melden.

Meldepflichtig sind Störungen und Unfälle.

Wenn Sie ein Ereignis melden, müssen Sie das Ereignis beschreiben. Geben Sie dabei an:

  • die Folgen,
  • die ermittelten Ursachen,
  • die eingeleiteten Maßnahmen.
     

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Falls für die Bearbeitung der Ereignismeldung doch weitere Berichte und Unterlagen benötigt werden, fordert das EBA diese Unterlagen bei Ihnen nach.  

Voraussetzungen

Sie sind

  • Eisenbahnbetriebsleiterin oder Eisenbahnbetriebsleiter
  • Vertreterin oder Vertreter von Eisenbahnbetriebsleiterinnen oder Eisenbahnbetriebsleitern oder
  • Safetymanagerin oder Safetymanager in einem Eisenbahnverkehrsunternehmen oder einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen. 

Hinweis: Sie können ebenfalls ein Ereignis melden, wenn Sie von den oben genannten Personen beauftragt wurden.
 

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

Sie können gefährliche Ereignisse im Eisenbahnverkehr online oder per E-Mail melden. 

Ereignismeldungen online einreichen: 

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie den Online-Antrag zu Ereignismeldungen im Eisenbahnverkehr. 
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben. 
    • Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das Nutzerkonto Bund oder das ELSTER-Unternehmenskonto.
  • Senden Sie die Ereignismeldung ab. 
  • Das EBA prüft Ihre Meldung.
  • Gegebenenfalls fordert das EBA weitere Informationen an.
  • Das EBA sendet Ihnen nur einen Bescheid, wenn wegen des gemeldeten Ereignisses ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird. 

Ereignismeldung per E-Mail einreichen:

  • Laden Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des EBA herunter und füllen Sie es aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an die zuständige Stelle im EBA.
  • Das EBA prüft Ihre Meldung.
  • Gegebenenfalls fordert das EBA weitere Informationen an.
  • Das EBA sendet Ihnen nur einen Bescheid, wenn wegen des gemeldeten Ereignisses ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird. 

Hinweis: Die Meldung gilt für Quartalsmeldungen und Sofortmeldungen.
 

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Ein besonders schwerwiegendes Ereignis oder einen Unfall müssen Sie sofort dem EBA melden.

Eine Quartalsmeldung muss bis zum Ende jedes Quartals erfolgen.
 

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • Meldung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnverkehr Entgegennahme
  • Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen müssen dem Eisenbahn-Bundesamt gefährliche Ereignisse melden
  • bei der Ereignismeldung wird unterschieden zwischen Störungen und Unfällen
  • die Meldung muss quartalsweise oder bei schwerwiegenden Fällen sofort erfolgen 
  • es fallen keine Kosten an
  • zuständig: Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden