Planungsrechtliche Zulassungsentscheidung Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Erschließung und Infrastruktur (2050300)
- Bauplanung (2050400)
- Bauverfahren (2050500)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 18 Absatz 1 Satz 1 bis 4 und Absatz 1a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- § 18a Absatz 2 Nr. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- § 18b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- § 74 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3, Absatz 6 und Absatz 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- § 1 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 14.7 bis 14.9 und 19.13 in Verbindung mit §§ 5, 6, 7, 9, 10, 14a, 15 und 26 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Wenn Sie eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes neu bauen, ändern oder zurückbauen möchten, müssen Sie Ihr Vorhaben beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen.
Eisenbahnen des Bundes (EdB) dürfen bei Bedarf Eisenbahnbetriebsanlagen
- bauen
- ändern oder
- zurückbauen.
Wenn Sie ein solches Vorhaben planen, müssen Sie die entsprechende Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Zu den Betriebsanlagen zählen insbesondere:
- Schienenwege
- Ingenieurbauwerke wie Brücken, Tunnel, Durchlässe
- Erdbauwerke wie Dämme, Einschnitte, Böschungen
- Signal, Sicherungs- und Telekommunikationsanlagen
- Bahnhöfe und Haltepunkte
Vor der Errichtung, der Änderung oder dem Rückbau einer solchen Anlage müssen Sie zusammen mit dem EBA im planungsrechtlichen Verfahren Fragen klären, insbesondere:
- Ist das Vorhaben technisch umsetzbar?
- Entspricht die Planung den geltenden Regelwerken und Sicherheitsstandards?
- Ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich - und falls ja, was ist das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung?
- Berührt das Vorhaben öffentliche Belange?
- Berührt das Vorhaben Rechte oder Belange Dritter?
- Können die Rechte Dritter sowie die öffentlichen und privaten Belange in einen gerechten Ausgleich gebracht werden?
Auf dieser Basis entscheidet das EBA, ob die Pläne für den Bau, die Änderung oder den Rückbau einer Eisenbahnbetriebsanlage zulässig sind und Ihr Antrag genehmigt werden kann.
- Erstantrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung oder Änderungsantrag für eine vorhandene planungsrechtliche Zulassungsentscheidung
- Erläuterungsbericht
- Übersichtskarten und pläne
- Lagepläne
- Bauwerksverzeichnis und pläne
- Grunderwerbsverzeichnis und pläne
- Baustelleneinrichtungs und Erschließungspläne
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- gegebenenfalls weitere Nachweise laut Leitfaden Antragsunterlagen des EBA
Sie können Ihren Antrag auf Durchführung eines planungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens online stellen:
- Rufen Sie das Antrags und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben auf.
- Loggen Sie sich mit dem ELSTERUnternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat ein. Falls Sie noch kein Konto besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
- Das Formularmanagementsystem (FMS) führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Eine Beschreibung der Planunterlagen, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, finden Sie im Leitfaden Antragsunterlagen, in der Planfeststellungsrichtlinie und den Umweltleitfäden des EisenbahnBundesamtes (EBA).
- Senden Sie den Antrag und die Unterlagen an die Außenstelle des EBA, die für den Ort des Bauvorhabens zuständig ist.
- Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
- Das EBA prüft Ihre Unterlagen und kommt gegebenenfalls auf Sie zu, sofern Nachreichungen notwendig sind.
- Ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen, müssen Sie auf die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen und eingegangenen Einwendungen erwidern. Findet ein Erörterungstermin statt, müssen Sie daran teilnehmen.
- Sie erhalten weiterhin auf dem Postweg oder direkt in der Behörde einen Bescheid über die Entscheidung über die planungsrechtliche Zulassungsentscheidung.
- Sie erhalten weiterhin ebenfalls auf dem Postweg einen Gebührenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Es gibt keine Frist für die Antragstellung. Bei Nachreichungen oder Erwiderungen können behördenseitig individuelle Fristen auferlegt werden.
- Informationen zur Planfeststellung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamts (EBA)
- Fragen und Antworten aus dem Themenbereich Planfeststellung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamts (EBA)
- Informationen zur Antragstellung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamts (EBA)
- Informationen zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Antragstellung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamts (EBA)
Die Art des durchgeführten Verfahrens kann im laufenden Prozess behördenseitig geändert werden.
- Widerspruch gegen Planverzicht
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem jeweiligen Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung
- Bau oder Änderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn des Bundes einschließlich der Bahnfernstromleitungen müssen beim EBA beantragt werden, insbesondere:
- Schienenwege
- Ingenieurbauwerke
- Erdbauwerke
- Signal-, Sicherungs- und Telekommunikationsanlagen
- Bahnhöfe und Haltepunkte
- Voraussetzungen: ausschließlich die Eisenbahnen des Bundes können Antrag stellen
- erforderliche Unterlagen richten sich nach dem Antrag und sind zum Beispiel:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtskarten und -pläne
- Lagepläne
- Bauwerksverzeichnis und -pläne
- landschaftspflegerischer Begleitplan
- Gebühren: Festpreis, nach Zeitaufwand oder je nach Höhe der Baukosten zwischen 2.900 EUR und 4.205.900 EUR, in besonderen Fällen können die Kosten den Rahmen überschreiten
- Bearbeitungsdauer: 3 Monate bis 4 Jahre
- Antragsstellung:
- online über das Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben
- zuständig: Eisenbahn-Bundesamt (EBA)