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Wohnförderkonto Bewilligung Berücksichtigung eines beruflich bedingten Umzuges zur Vermeidung der Auflösung

Bund 99114057017002 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114057017002

Leistungsbezeichnung

Wohnförderkonto Bewilligung Berücksichtigung eines beruflich bedingten Umzuges zur Vermeidung der Auflösung

Leistungsbezeichnung II

Berücksichtigung eines beruflich bedingten Umzuges zur Vermeidung der Auflösung des Wohnförderkontos beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nachgelagerte Besteuerung (Synonym), Vermietung (Synonym), Aufgabe der Selbstnutzung (Synonym), beruflich bedingter Umzug (Synonym), Altersvorsorgevertrag (Synonym), Riester-Vertrag (Synonym), Eigenheimrenten-Förderung (Synonym), beruflich bedingte Abwesenheit (Synonym), Wohnförderkonto (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

Verrichtungsdetail

Berücksichtigung eines beruflich bedingten Umzuges zur Vermeidung der Auflösung

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Altersvorsorge (1180100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Handlungsgrundlage

§ 92a Absatz 4 Einkommenssteuergesetz (EstG)

Teaser

Wenn Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie aufgrund einer beruflich bedingten Abwesenheit zeitweise nicht mehr selbst nutzen können, wird Ihr Wohnförderkonto unter bestimmten Voraussetzungen nicht aufgelöst.

Volltext

Wenn Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie aufgrund einer beruflich bedingten Abwesenheit nicht mehr selbst nutzen können, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst und der Auflösungsbetrag wird besteuert.

Dies können Sie vermeiden, wenn Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Erklärung zur beruflich bedingten Abwesenheit
  • Erklärung über beabsichtigte Wiederaufnahme der Selbstnutzung (vom Anleger oder Anlegerin auszufüllen)
  • Nachweise:
    • gegebenenfalls Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag zum Nachweis der beruflich bedingten Abwesenheit
  • gegebenenfalls Vereinbarung über ein Nutzungsrecht für die steuerlich geförderte Immobilie mit anderer Person während der Abwesenheit (zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag)

Voraussetzungen

  • Sie können Ihre steuerlich geförderte Immobilie auf Grund Ihres beruflich bedingten Umzuges für die Dauer Ihrer Abwesenheit nicht mehr selbst nutzen.
  • Wenn Sie während Ihrer Abwesenheit ein Nutzungsrecht (zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag) mit einer anderen Person vereinbaren, müssen Sie dies von vorneherein entsprechend befristen.
  • Sie beabsichtigen, die Immobilie später wieder selbst zu nutzen.
  • Sie müssen die Selbstnutzung der Immobilie spätestens mit Vollendung Ihres 67. Lebensjahres wieder aufnehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen formlosen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund - Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
  • Die ZfA prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihr Wohnförderkonto bis zum Beginn der Auszahlungsphase erhalten bleibt und von der ZfA weitergeführt wird oder nicht.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung beziehungsweise Ablehnung Ihres Antrages.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, informiert die ZfA Ihren Anbieter.
  • Wenn die ZfA Ihre beruflich bedingte Abwesenheit anerkennt, müssen Sie die ZfA über folgende Änderungen informieren:
    • wenn sich Ihre beruflich bedingte Abwesenheit verlängert,
    • wenn Sie die Immobilie nach Ihrer beruflich bedingten Abwesenheit wieder selbst nutzen oder
  • wenn die Voraussetzungen Ihrer beruflich bedingten Abwesenheit wegfallen.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

  • Ein beruflich bedingter Umzug liegt auch dann vor, wenn die Ursache des Umzugs in den Berufsbereich der Ehefrau oder Lebenspartnerin beziehungsweise des Ehemannes oder Lebenspartners fällt.
  • Es ist nicht erforderlich, dass die Ehefrau oder Lebenspartnerin beziehungsweise der Ehemann oder Lebenspartner ebenfalls einen Riester-Vertrag besitzt.

Rechtsbehelf

  •  Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Wohnförderkonto Bewilligung Berücksichtigung eines beruflich bedingten Umzuges zur Vermeidung der Auflösung
  • keine Auflösung des Wohnförderkontos, wenn aufgrund einer beruflich bedingten Abwesenheit die steuerlich geförderte Immobilie nicht mehr selbst genutzt werden kann
  • Voraussetzungen:
    • riestersparende Person nutzt Wohneigentum zeitweise nicht mehr selbst
    • Grund der Abwesenheit: beruflich bedingter Umzug der riestersparenden Person oder der Ehefrau oder eingetragenen Lebenspartnerin beziehungsweise des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
  • Selbstnutzung wird spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres wieder aufgenommen
  • Antrag formlos
  • zuständig: Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden