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Wohnförderkonto Feststellung Stand

Bund 99114057037002 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114057037002

Leistungsbezeichnung

Wohnförderkonto Feststellung Stand

Leistungsbezeichnung II

Auskunft über den Stand des Wohnförderkontos beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto (Synonym), Eigenheimrenten-Förderung (Synonym), Feststellung Wohnförderkonto (Synonym), nachgelagerte Besteuerung (Synonym), aktueller Stand Wohnförderkonto (Synonym), Minderungsbeträge (Synonym), Wohnförderkonto (Synonym), Altersvorsorgevertrag (Synonym), Riester-Vertrag (Synonym), Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Feststellung (37)

Verrichtungsdetail

Stand

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Altersvorsorge (1180100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Teaser

Um den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos zu erfahren, können Sie dessen Feststellung beantragen.

Volltext

In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst. Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages. 

Sofern Sie über den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos informiert werden möchten, können Sie die Feststellung dieses Kontos beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilt hierzu einen Bescheid, aus dem Sie die Höhe Ihres Wohnförderkontos entnehmen können.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag

Voraussetzungen

  • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
  • Für Sie besteht ein Wohnförderkonto.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie können einen formlosen Antrag auf Feststellung des Wohnförderkontos über Ihren Anbieter stellen.
  • Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag, zusammen mit der Bescheinigung nach § 92 EStG und einer formlosen Stellungnahme, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
  • Die ZfA teilt Ihnen den ermittelten Stand des Wohnförderkontos per Bescheid mit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Wohnförderkonto Feststellung Stand 
  • das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung 
  • auf diesem Konto werden die in der begünstigen Wohnung gebundenen steuerlich geförderten Beträge erfasst
  • der Gesamtbetrag des Wohnförderkontos ist in der Ansparphase jährlich um 2 Prozent zu erhöhen 
  • die letztmalige Erhöhung des Gesamtbetrages des Wohnförderkontos erfolgt in dem Jahr, in dem die Auszahlungsphase startet  
  • das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) geführt
  • der Anbieter erstellt jährlich die Bescheinigung nach § 92 EStG, diese weist auch den Stand des Wohnförderkontos zum 31. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres aus
  • auf Antrag der zulageberechtigten Person stellt die ZfA den Stand des Wohnförderkontos gesondert fest und teilt das Ergebnis per Bescheid mit
  • zuständig: Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden