Wohnförderkonto Feststellung Stand
Inhalt
Begriffe im Kontext
Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto (Synonym), Eigenheimrenten-Förderung (Synonym), Feststellung Wohnförderkonto (Synonym), nachgelagerte Besteuerung (Synonym), aktueller Stand Wohnförderkonto (Synonym), Minderungsbeträge (Synonym), Wohnförderkonto (Synonym), Altersvorsorgevertrag (Synonym), Riester-Vertrag (Synonym), Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (Synonym)
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Sonstige Steuern (1060800)
- Altersvorsorge (1180100)
Fachlich freigegeben am
28.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Um den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos zu erfahren, können Sie dessen Feststellung beantragen.
In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst. Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages.
Sofern Sie über den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos informiert werden möchten, können Sie die Feststellung dieses Kontos beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilt hierzu einen Bescheid, aus dem Sie die Höhe Ihres Wohnförderkontos entnehmen können.
- Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
- Für Sie besteht ein Wohnförderkonto.
- Sie können einen formlosen Antrag auf Feststellung des Wohnförderkontos über Ihren Anbieter stellen.
- Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag, zusammen mit der Bescheinigung nach § 92 EStG und einer formlosen Stellungnahme, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
- Die ZfA teilt Ihnen den ermittelten Stand des Wohnförderkontos per Bescheid mit.
- Wohnförderkonto Feststellung Stand
- das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung
- auf diesem Konto werden die in der begünstigen Wohnung gebundenen steuerlich geförderten Beträge erfasst
- der Gesamtbetrag des Wohnförderkontos ist in der Ansparphase jährlich um 2 Prozent zu erhöhen
- die letztmalige Erhöhung des Gesamtbetrages des Wohnförderkontos erfolgt in dem Jahr, in dem die Auszahlungsphase startet
- das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) geführt
- der Anbieter erstellt jährlich die Bescheinigung nach § 92 EStG, diese weist auch den Stand des Wohnförderkontos zum 31. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres aus
- auf Antrag der zulageberechtigten Person stellt die ZfA den Stand des Wohnförderkontos gesondert fest und teilt das Ergebnis per Bescheid mit
- zuständig: Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA)