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Wohnförderkonto Feststellung Besteuerungsgrundlage

Bund 99114057037003 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114057037003

Leistungsbezeichnung

Wohnförderkonto Feststellung Besteuerungsgrundlage

Leistungsbezeichnung II

Steuerliche Folgen nach Eintritt in die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages feststellen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto (Synonym), Eigenheimrenten-Förderung (Synonym), nachgelagerte Besteuerung (Synonym), Altersvorsorgevertrag (Synonym), Wohnförderkonto (Synonym), Auflösungsbetrag (Synonym), Riester-Vertrag (Synonym), Auszahlungsphase (Synonym), Verminderungsbetrag (Synonym), Stand des Wohnförderkontos (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Feststellung (37)

Verrichtungsdetail

Besteuerungsgrundlage

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Altersvorsorge (1180100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Teaser

Beginnt die Auszahlung Ihres Altersvorsorgevertrages, stellt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) den Stand Ihres Wohnförderkontos, den Verminderungs- und gegebenenfalls Auflösungsbetrags fest und teilt diese Beträge dem zuständigen Finanzamt mit.

Volltext

Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt. Darin wird das im Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital für die nachgelagerte Besteuerung erfasst.

Zu Beginn der Auszahlungsphase ermittelt die ZfA den jährlichen Verminderungsbetrag. Er ergibt sich aus dem Stand Ihres Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase, verteilt auf die Jahre bis zur Vollendung Ihres 85. Lebensjahres.

Neben der jährlichen Besteuerung des Verminderungsbetrages während der Auszahlungsphase besteht für Sie auch die Möglichkeit der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos, das heißt die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beiträgen für die EigenheimrentenFörderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
  • Ihre vertraglich vereinbarte Auszahlungsphase hat bereits begonnen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Den Beginn der Auszahlungsphase teilt Ihr Anbieter der ZfA mit. Die Auszahlungsphase beginnt spätestens mit Vollendung Ihres 68. Lebensjahres.
  • Die im Wohnförderkonto eingestellten Beträge müssen Sie zu Beginn der Auszahlungsphase nachgelagert versteuern.
  • Sie erhalten von der ZfA einen Bescheid, aus der die Höhe des jährlichen Verminderungsbetrags hervorgeht.
  • Abweichend vom festzustellenden Verminderungsbetrag können Sie jederzeit in der Auszahlungsphase die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos gegenüber der ZfA verlangen.
  • Die ZfA teilt Ihnen die Höhe dieses Betrages ebenfalls per Bescheid mit.

Bearbeitungsdauer

0 - 4 Woche(n)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Wohnförderkonto Feststellung Besteuerungsgrundlage
  • Voraussetzung:
    • Es liegt ein Wohnförderkonto mit steuerlich geförderten Beträgen vor.
    • Beträge müssen steuerlich an eine begünstigte Wohnung (wohnungswirtschaftlich) gebunden sein.
  • die nachgelagerte Besteuerung beginnt in der Regel mit Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags
  • der Anbieter des Altersvorsorgevertrages teilt der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA)den Beginn der Auszahlungsphase mit
  • mit Bescheid stellt die ZfA den jährlichen Verminderungsbetrag bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres gegenüber der zulageberechtigten Person fest und informiert den Anbieter
  • bereits vor Beginn der Auszahlungsphase oder jederzeit in der Auszahlungsphase können Zulagenberechtigte allerdings auch die vorzeitige Auflösung des Wohnförderkontos bei der ZfA beantragen
  • Die Besteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt.
  • zuständig: Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

Formulare

nicht vorhanden