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Entwicklungsbetrieb Genehmigung

Bund 99080117006000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080117006000

Leistungsbezeichnung

Entwicklungsbetrieb Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung zur Entwicklung von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischem Gerät beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Produkte (Synonym), Flugsicherheit (Synonym), Entwicklungsbetrieb (Synonym), DOA (Synonym), APDOA (Synonym), Teil 21J (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), nationale Erstgenehmigung (Synonym), Technologien für Luftfahrzeuge (Synonym), Luftfahrtgerät (Synonym), Luftfahrzeuge (Synonym), nationale Genehmigung (Synonym), Part 21J (Synonym), EASA DOA (Synonym), luftfahrttechnisches Gerät (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Genehmigung (6)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Ihr Unternehmen gewerblich Technologien für Luftfahrzeuge und luftfahrttechnisches Gerät entwickeln möchte, benötigen Sie dafür eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts. Änderungen einer Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Volltext

Luftfahrttechnische Technologieentwicklung unterliegt einer umfassenden Steuerung und Kontrolle durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA; englisch: European Union Aviation Safety Agency). Entwicklungsbetriebe im Sinne der Vorschrift sind alle Betriebe, die luftfahrttechnische Erzeugnisse, Teile, Ausrüstungen oder passende Reparaturverfahren entwickeln. Für derartige Aktivitäten müssen diese Betriebe ihre Befähigung nachweisen und eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts besitzen. Alle Änderungen der Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Organisationen, die bereits über eine Genehmigungsurkunde der EASA DOA (englisch: Design Organisation Approval) verfügen, können eine nationale Ergänzungsgenehmigung beantragen.

Bereits genehmigte Entwicklungsbetriebe können darüber hinaus sowohl signifikante als auch geringfügige Änderungen an Ihrer Genehmigung beziehungsweise an Ergänzungsgenehmigungen beantragen.

Generell gilt: Ohne erteilte Genehmigung dürfen Sie noch keine Tätigkeiten ausführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Erstgenehmigung:

  • Nachweis zur Überprüfung des Einzelunternehmens oder der Organisation, zum Beispiel Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerberegisterauszug
  • Handbuch, notfalls im Entwurf, beziehungsweise Verfahrensanweisungen
  • Nachweise zur Überprüfung des Leitungspersonals, zum Beispiel Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Arbeitsvertrag
  • gegebenenfalls Dokumente zu Vereinbarungen mit Inhaberinnen oder Inhabern von Genehmigungen
  • gegebenenfalls Vollmacht der Geschäftsführung

nationale Ergänzungsgenehmigung:

  • wie bei Erstgenehmigung und zusätzlich Kopie der Genehmigungsurkunde der EASA DOA

Änderungen:

  • gegebenenfalls Vollmacht der Betriebsleitung
  • alle von der Änderung betroffenen Dokumente, zum Beispiel geändertes Handbuch oder Verfahrensanweisungen

Voraussetzungen

  • Die Anträge müssen durch die Geschäftsführung beziehungsweise Betriebsleitung oder eine Vertretungsperson gestellt werden.
  • Für eine nationale Ergänzungsgenehmigung muss der Betrieb bereits über eine Genehmigungsurkunde der EASA DOA verfügen.

Kosten

Gebühr: 600€ - 7.000€
Nationale Ergänzungsgenehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay
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Gebühr: 1.200€ - 14.000€
Nationale Erstgenehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay
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Gebühr: 100€ - 7.000€
Änderung der nationalen Genehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay
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Gebühr: 100€ - 3.500€
Änderung der nationalen Ergänzungsgenehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay
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Verfahrensablauf

Anträge auf Genehmigung als Entwicklungsbetrieb oder ADOA im Zusammenhang mit der Entwicklung von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischem Gerät können Sie online über das Bundesportal oder per Post oder Fax stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal "verwaltung.bund.de" auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen entweder direkt im Formular hochladen oder gesammelt in einem Downloadarchiv eines vertrauenswürdigen Servers bereitstellen, zum Beispiel den BSCW.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Iteration führt das LBA ein Audit durch.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie das Bundesportal "verwaltung.bund.de" und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das LBA.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen.
  • Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Iteration führt das LBA ein Audit durch.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

12 - 18 Monat(e)
für die nationale Erstgenehmigung. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.
6 - 12 Monat(e)
für die nationale Ergänzungsgenehmigung. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.
1 - 1 Woche(n)
für die Änderung der nationalen Ergänzungsgenehmigung. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.
1 - 78 Woche(n)
für die Änderung der nationalen Genehmigung. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Entwicklungsbetrieb Genehmigung
  • Unternehmen, die Technologien für Luftfahrzeuge und luftfahrttechnisches Gerät entwickeln, benötigen dafür eine Genehmigung
  • Änderungen einer Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig
  • Genehmigung muss online beantragt werden
  • Kosten:
    • Nationale Erstgenehmigung: 1.200,00 EUR bis 14.000,00 EUR
    • Änderung der nationalen Erstgenehmigung: 240,00 EUR bis 7.000,00 EUR
    • Nationale Ergänzungsgenehmigung: 600,00 EUR bis 7.000,00 EUR
    • Änderung der nationalen Ergänzungsgenehmigung: 120,00 EUR bis 3.500,00 EUR
  • Bearbeitungsdauer:
    • Nationale Erstgenehmigung: 1 bis 1,5 Jahre
    • Änderung der nationalen Erstgenehmigung: 1 Woche bis 1,5 Jahre
    • Nationale Ergänzungsgenehmigung: 6 Monate bis 1 Jahr
    • Änderung der nationalen Ergänzungsgenehmigung: 1 Woche bis 1 Jahr
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden