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Betriebsgenehmigung für Unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) der Kategorie "speziell" Erteilung

Bund 99080127001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080127001000

Leistungsbezeichnung

Betriebsgenehmigung für Unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) der Kategorie "speziell" Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Flugkörper (Synonym), Spezielle Kategorie (Synonym), Drohnenregistrierung (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), UAS (Synonym), e-ID Ferngesteuerter (Synonym), UAS-Betreibernummer (Synonym), Luftverkehrsgesetz (Synonym), Unbemanntes Luftfahrzeugsystem (Synonym), Unbemanntes Luftfahrzeug (Synonym), UAS-Betriebsgenehmigung (Synonym), Unmanned Aircraft System (Synonym), Light Unmanned Aircraft (Synonym), Drohnenpilot (Synonym), Specific category (Synonym), LBA (Synonym), Drohne (Synonym), Betriebskategorie speziell (Synonym), Flugmodell (Synonym), Betreiber (Synonym), Betriebsgenehmigung (Synonym), LUC (Synonym), Fernpilot (Synonym), Unmanned Aerial Vehicle (Synonym), Operator Certificate (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Um in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" betreiben zu können, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung. Je nach Ihrem Wohn- oder Hauptgeschäftssitz beantragen Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt oder bei Ihrer Landesluftfahrtbehörde.

Volltext

Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahr-zeugen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sind und ein UAS in der Betriebskategorie "speziell" in Deutschland betreiben möchten, benötigen Sie eine UAS-Betriebsgenehmigung. Bei welcher Behörde Sie die UAS-Betriebsgenehmigung beantragen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, ist der Sitz ausschlaggebend. Das LBA ist zuständig, wenn sich Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem der folgenden Bundesländer befindet:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Liegt Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem anderen Bundes-land, wenden Sie sich bitte an die dortige Landesluftfahrtbehörde. Juristische Personen, die über ein Light Unmanned Aircraft Opera-tor Certificate (LUC) verfügen, beantragen ihre UAS-Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben

  • zum Betriebsgebiet
  • zur Risikobewertung
  • zum Betriebshandbuch

Falls Sie erstmalig eine UAS-Betriebsgenehmigung beantragen, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde für ein Vorgespräch zu kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu Ihrem UAS-Betrieb und den notwendigen Antragsunterlagen klären.

Eine durch das LBA erteilte Betriebsgenehmigung ist jeweils für 2 Jahre gültig.

Als UAS-Betreiber oder UAS-Betreiberin können Sie neben der erstmaligen Beantragung auch

  • eine bestehende Betriebsgenehmigung verlängern,
  • zurückgeben oder
  • Änderungen der Betriebsgenehmigung vornehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag
  • Betriebshandbuch und referenzierte Dokumente, zum Beispiel Liste des Personals, Liste der Betriebsgebiete oder Liste der Form-blätter
  • Risikobewertung nach
    • einem Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
    • einem Specific Operations Risk Assessment (SORA)
  • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

bei Änderungen an einer bestehenden UAS-Betriebsgenehmigung:

  • Änderungsantrag
  • geändertes Betriebshandbuch mit eventuell ausgelagerten Dokumenten
  • geändertes Betriebsgebiet
  • geänderte Risikobewertung

falls Sie einen der Anträge in Vertretung für eine andere, zum Bei-spiel minderjährige Person stellen:

  • Vollmacht

falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung

  • für natürliche Personen:
    • Personalausweis
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
  • für juristische Personen:
    • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
    • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person

Voraussetzungen

  • Sie sind beim LBA als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
    • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
    • keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.

Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

  • Der geplante Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.

Kosten

Gebühr: 200€ - 2.000€
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
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Gebühr: 40€ - 400€
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
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Abgabe: 50€ - 500€
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
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Verfahrensablauf

Sie können die UAS-Betriebsgenehmigung online oder per Post beantragen.

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • eine Betriebsgenehmigung oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

2 - 24 Woche(n)
Die Dauer ist abhängig davon, auf welchem Specific Assurance and Integrity Level (SAIL) Ihr UAS-Betrieb einzustufen ist.

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Anhörungsfrist: 1 - 3 Monat(e)
Beantragen Sie die Verlängerung einer bestehenden Betriebsgenehmigung frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Ablauf der Betriebsgenehmigung

Für das Beantragen einer Betriebsgenehmigung besteht keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) der Kategorie "speziell" Erteilung
  • Registrierte Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS), die den Betrieb eines UAS in der "speziellen" Betriebskategorie aufnehmen wollen, müssen eine Genehmigung beantragen.
  • Je nach Wohn- beziehungsweise Hauptgeschäftssitz der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers die Betriebsgenehmigung entweder beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde beantragen.
    • LBA zuständig bei Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in
      • Bayern
      • Berlin
      • Brandenburg
      • Mecklenburg-Vorpommern
      • Nordrhein-Westfalen
      • Saarland
      • Sachsen
      • Sachsen-Anhalt
      • Thüringen
    • In allen weiteren Bundesländern ist der Antrag bei der dortigen Landesluftfahrtbehörde zu stellen.
    • Juristische Personen mit Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) beantragen Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA.
  • vor der erstmaligen Beantragung einer UAS-Betriebsgenehmigung empfiehlt sich Vorgespräch mit zuständiger Behörde
  • Beantragung per Online-Dienst
  • erforderliche Unterlagen:
    • Antragsformular
    • Betriebshandbuch mit eventuell ausgelagerten Dokumenten
    • Risikobewertung nach
      • Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
      • Specific Operations Risk Assessment (SORA)
    • Betriebsgebiet
  • Über den Online-Dienst auch möglich:
    • Rückgabe,
    • Verlängerung oder
    • Änderung der Betriebsgenehmigung
  • Kosten:
    • Beantragung: EUR 200,00 bis 2.000 EUR
    • Verlängerung: EUR 40,00 bis 400,00 EUR
    • Änderung: EUR 50,00 bis 500,00 EUR
  • Rechtsbehelf: Widerspruch
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden