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UAS-Betreiber und Stellen für die Durchführung einer praktischen Ausbildung von Fernpiloten für den Betrieb unter Standardszenarien Anerkennung

Bund 99080131016000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080131016000

Leistungsbezeichnung

UAS-Betreiber und Stellen für die Durchführung einer praktischen Ausbildung von Fernpiloten für den Betrieb unter Standardszenarien Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Erklärung zur Durchführung der praktischen Ausbildung und Prüfung von Fernpiloten abgeben

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Spezielle Kategorie (Synonym), Betreiber (Synonym), Drohnenpilot (Synonym), Drohnenregistrierung (Synonym), Fernpilotin (Synonym), Luftverkehrsgesetz (Synonym), Anerkannter Betreiber (Synonym), STS (Synonym), anerkannte Stelle (Synonym), Szenario (Synonym), Unbemanntes Luftfahrzeug (Synonym), LBA (Synonym), Fernpilot (Synonym), Specific category (Synonym), Betreiberin (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), e-ID (Synonym), Unmanned Aircraft System (Synonym), Drohnenpilotin (Synonym), PStF-P (Synonym), Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Synonym), Anerkannte Betreiberin (Synonym), Drohne (Synonym), Unmanned Aerial Vehicle (Synonym), UAS (Synonym), Standardszenario (Synonym), Flugmodell (Synonym), Ferngesteuerter Flugkörper (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Anerkennung (16)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)
  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie möchten als Stelle oder als registrierte Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen? Dann benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

Volltext

Wenn Sie als Stelle oder als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen wollen, benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). 

Um diese Anerkennung zu erhalten, müssen Sie eine Erklärung abgeben. In der Erklärung geben Sie an:

  • Kontaktdaten,
  • Nummer des Standardszenarios oder der Standardszenarien,
  • Bestätigung, dass Sie die geltenden rechtlichen Bestimmungen einhalten.

Eine Anerkennung als Betreiberin beziehungsweise Betreiber oder Stelle ist jeweils für 2 Jahre gültig. 

Als Stelle oder als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie neben der erstmaligen Anerkennung auch

  • eine bestehende Anerkennung verlängern,
  • Änderungen an der aktuellen Anerkennung vornehmen oder
  • die Anerkennung aufheben lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

Falls Sie die Erklärung per Post abgeben, benötigen Sie zur Authentifizierung:

  • für natürliche Personen:
    • Personalausweis (Kopie),
    • Reisepass (Kopie) oder
    • Aufenthaltstitel (Kopie).
  • für juristische Personen:
    • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
    • Personalausweis (Kopie) oder Reisepass (Kopie) und
    • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person.

Voraussetzungen

Stellen:

  • Sie erfüllen alle Anforderungen in Anlage 3 zum Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 .
  • Sie erfüllen alle Anforderungen  für den Betrieb des jeweiligen Standardszenarios und für den Betrieb eines UAS im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten.

UAS-Betreiber und UAS-Betreiberinnen:

  • Sie sind als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber beim LBA registriert und besitzen eine UAS-Betreibernummer (e-ID).
  • Sie haben bereits eine Betriebserklärung für das betreffende Standardszenario beim LBA eingereicht.
  • Sie erfüllen alle Anforderungen in Anlage 3 zum Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 .
  • Sie erfüllen alle Anforderungen für den Betrieb des jeweiligen Standardszenarios und für den Betrieb eines UAS im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten.

Kosten

Gebühr: 35€ - 225€
Gebühr für die Änderung einer Anerkennung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Mehr erfahren
Gebühr: 250€ - 1.000€
Gebühr für die Verlängerung einer Anerkennung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Mehr erfahren
Gebühr: 500€ - 1.500€
Gebühr für die Erstbeantragung einer Anerkennung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Sie können die Erklärung online oder per Post abgeben.

Online-Erklärung:

  • Rufen Sie im Bundesportal unter verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • eine Anerkennungsbestätigung und
    • einen Gebührenbescheid.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Erklärung per Post:

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus und senden diesen per Post an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • eine Anerkennungsbestätigung und
    • einen Gebührenbescheid
  • Sie überweisen die Gebühr.

Bearbeitungsdauer

1 - 7 Tag(e)
Sind alle Angaben vollständig, dauert die durchschnittliche Bearbeitung zwischen 1 Tag und 1 Woche.

Frist

Geltungsdauer: 2 Jahr(e)
Eine Anerkennung als Betreiberin beziehungsweise Betreiber oder Stelle ist jeweils für 2 Jahre gültig.
Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)

Bitte verlängern Sie Ihre Anerkennung spätestens 1 Woche vor Ablauf der vorherigen Anerkennung, um einen erneuten Antrag auf Anerkennung und damit unnötige Kosten zu vermeiden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • UAS-Betreiber und Stellen für die Durchführung einer praktischen Ausbildung von Fernpiloten für den Betrieb unter Standardszenarien Anerkennung
  • Stellen und registrierte Betreiberinnen und Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) benötigen eine Anerkennung des Luftfahrt-Bundesamts, wenn sie die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen möchten
  • Beantragung per Post oder per Online-Formular möglich
  • Gebühren für die Anerkennung:
  • Erstbeantragung: 500,00 - 1.500,00 EUR
  • Verlängerung: 250,00 - 1.000,00 EUR
  • Änderung: 35,00 bis 225,00 EUR
  • Rechtsbehelf: Widerspruch
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden