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UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) Ausstellung nach Prüfung

Bund 99096048012001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096048012001

Leistungsbezeichnung

UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) Ausstellung nach Prüfung

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

UKW Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk (Synonym), UKW (Synonym), DMYV (Synonym), Binnenschifffahrt (Synonym), Motorboot (Synonym), Freizeitfunk (Synonym), Sportschifffahrt (Synonym), Segelboot (Synonym), Binnenschifffahrtsfunk (Synonym), Ausstellung Funkzeugnis (Synonym), Deutscher Segler Verband (Synonym), Funkzeugnis (Synonym), Deutscher Motoryachtverband (Synonym), DSV (Synonym), Zulassungsantrag UKW Sprechfunkzeugnis (Synonym), Sportboot (Synonym), UBI (Synonym), UKW Sprechfunkzeugnis (Synonym), Funk (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

Verrichtungsdetail

nach Prüfung

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie möchten mit Ihrem Boot oder Schiff am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen? Dann brauchen Sie ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI). Um es zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Volltext

Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).

Um das UBI zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des UBI müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen. 

In der theoretischen Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse im Themenbereich des Binnenschifffahrtsfunks nachweisen. Dazu müssen Sie einen Fragebogen mit mehreren Antwortmöglichkeiten ausfüllen.

In der praktischen Prüfung müssen Sie Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle lösen. 

Besitzen Sie das allgemeinen Funkbetriebszeugnis (LRC) oder das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC), sind die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.

Das UBI wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.

Auskunft zur Durchführung der Prüfung und Prüfungstermine geben die regionalen Prüfungsausschüsse.
 

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • aktuelles Passbild
  • Zahlungsnachweis über die Prüfungsgebühr
  • falls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Am Tag der Prüfung müssen Sie mindestens 14 Jahre plus 9 Monate alt sein.

Kosten

Gebühr: 108,71€
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Prüfung im Ausland oder Versand von Dokumenten ins Ausland.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI). 
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Falls vorhanden, laden Sie Kopien Ihrer bisherigen Funkbetriebszeugnisse hoch.
  • Wählen Sie einen passenden Prüfungstermin aus.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
  • Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin und reichen Sie Ihr Passbild per Post beim DMYV oder DSV ein.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände DMYV oder DSV herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV.
  • Überweisen Sie die Gebühr bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin. 

Bearbeitungsdauer

3 - 5 Woche(n)
Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.

Frist

Antragsfrist: 0 - 14 Tag(e)
Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.

Hinweise

Dieser Antrag gilt nicht für die Ersatzausfertigung eines amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI).

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

  • UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) Ausstellung nach Prüfung
  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung bzw. Erstausstellung eines amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) 
  • UBI ist Voraussetzung zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk
  • Theorie- und Praxisprüfung ist nötig, um das UBI zu erhalten, hierfür notwendig:
    • Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Ausstellung bzw. Erstausstellung des UBI
  • bei Besitz des beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses, auch genannt Short Range Certificate (SRC) oder des allgemeinen Funkbetriebszeugnisses, auch genannt Long Range Certificate (LRC), ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt
  • UBI wird ausgestellt vom:
    • Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder
    • Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV)
  • Auskunft zur Durchführung der Prüfung und Prüfungstermine geben die regionalen Prüfungsausschüsse
  • Voraussetzungen:
    • Antragstellende Person ist mindestens 18 Jahre alt
    • Antragstellung kann durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen
    • Mindestalter: 15 Jahre bzw. 14 Jahre plus 9 Monate am Tag der Prüfung
  • zuständig: Deutscher Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder Deutscher Segler-Verband e.V. (DSV)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden