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UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) Ausstellung Ersatzausfertigung

Bund 99096048012002 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096048012002

Leistungsbezeichnung

UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) Ausstellung Ersatzausfertigung

Leistungsbezeichnung II

Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Verlust des Funkzeugnisses (Synonym), Motorboot (Synonym), Segelboot (Synonym), Namensänderung (Synonym), Ersatzausfertigung UKW Sprechfunkzeugnis (Synonym), Deutscher Motoryachtverband (Synonym), UKW (Synonym), Binnenschifffahrt (Synonym), Binnenschifffahrtsfunk (Synonym), Sportschifffahrt (Synonym), UKW Sprechfunkzeugnis (Synonym), DMYV (Synonym), Funkzeugnis (Synonym), Sportboot (Synonym), Änderung Funkzeugnis (Synonym), UKW Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk (Synonym), DSV (Synonym), Deutscher Segler Verband (Synonym), Funk (Synonym), UBI (Synonym), Freizeitfunk (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

Verrichtungsdetail

Ersatzausfertigung

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie haben Ihr Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Volltext

Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, dann benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).

Haben Sie Ihr UBI verloren oder wurde es gestohlen oder beschädigt? Dann ist die Ausstellung eines Ersatzdokuments notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Die Ersatzausfertigung wird durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt. 

Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • aktuelles Passbild 
  • falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Original
  • bei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung

Voraussetzungen

  • Sie beantragen das Ersatzdokument nur für ein amtlich anerkanntes UBI.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag zu stellen.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.

Kosten

Gebühr: 43,98€
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung einer Ersatzausfertigung Ihres amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Reichen Sie Ihr Passbild sowie gegebenenfalls weitere Dokumente per Post beim DMYV oder DSV ein.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten des DMYV oder DSV herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen. 
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder den DSV. 
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Bearbeitungsdauer

3 - 5 Woche(n)
Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

  • Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Umschreibung eines amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI).
  • Wurde Ihr UBI vom Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT), ehemals Fachstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT), ausgestellt, beantragen Sie bitte dort eine Ersatzausstellung.
     

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

  • UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) Ausstellung Ersatzausfertigung
  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
  • Anspruch auf Ersatzausfertigung des UBI besteht nur dann, wenn das Funkzeugnis im amtlichen Verzeichnis der Funkzeugnisse entsprechend registriert war
  • Gründe für Antragsstellung:
    • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Original UBI-Funkzeugnisses 
    • Änderung des Namens
  • zuständig: Deutscher Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder Deutscher Segler-Verband e.V. (DSV)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden