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Long Range Certificate (LRC) Umschreibung

Bund 99096050050000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096050050000

Leistungsbezeichnung

Long Range Certificate (LRC) Umschreibung

Leistungsbezeichnung II

Umschreibung eines Long-Range-Certificates (LRC) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

DSV (Synonym), UKW Sprechfunkzeugnis (Synonym), Mobiler Seefunkdienst (Synonym), Motorboot (Synonym), UKW (Synonym), Segelboot (Synonym), Deutscher Segler Verband (Synonym), Long Range Certificate (Synonym), Funk (Synonym), Sportboot (Synonym), Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Synonym), Sportschifffahrt (Synonym), LRC (Synonym), Umschreibung Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Synonym), Funkzeugnis (Synonym), Freizeitfunk (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Umschreibung (50)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie besitzen einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist? Dann können Sie eine Ausstellung eines LRC ohne Prüfung beantragen.

Volltext

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKWFunk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Um das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC ist, können Sie die Ausstellung eines LRC ohne Prüfung beantragen.

Für die Antragsstellung muss das Funkzeugnis ABZ im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen. Bei Vorlage eines anderen anerkannten Befähigungsnachweises oder Funkzeugnisses muss die Gleichwertigkeit mit den Anforderungen an das LRC uneingeschränkt gegeben sein.

Nicht gleichwertig sind unter anderem:

  • UBZ (UKWBetriebszeugnis für Funker)
  • Seefunkzeugnis 1. und 2. Klasse
  • allgemeines Seefunkzeugnis
  • allgemeines Sprechfunkzeugnis
  • UKWSprechfunkzeugnis

Für die Ausstellung eines LRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • aktuelles Passbild
  • anerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC gültig ist, zum Beispiel allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) im Original oder als beglaubigte Kopie

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu können.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Sie verfügen über ein gleichwertiges anerkanntes Funkzeugnis, wie zum Beispiel das allgemeine Betriebszeugnis für Funker (ABZ).

Kosten

Gebühr: 47,84€
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ohne Prüfung können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC).
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Reichen Sie Ihr Passbild sowie das umzuschreibende Funkzeugnis im Original oder als beglaubigte Kopie per Post beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ein.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DSV.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Internetseite des DSV herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post an den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV).
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Bearbeitungsdauer

3 - 5 Woche(n)
Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Ersatzausfertigung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC).

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Umschreibung.
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Long Range Certificate (LRC) Umschreibung
  • Antrag auf Ausstellung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate LRC) ohne Prüfung
  • LRC ist eine amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten
  • zwei Arten von Funkzeugnissen:
    • allgemeines Funkbetriebszeugnis / Long Range Certificate (LRC), berechtigt zur Teilnahme an:
      • UKW
      • Grenz- und Kurzwelle
      • mobiler Seefunkdienst über Satelliten
    • beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis / Short Range Certificate (SRC), berechtigt zur Teilnahme an:
      • UKW
  • Voraussetzungen:
    • Vorlage eines anerkannten Befähigungsnachweises oder Funkzeugnisses, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC ist, z.B. allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ)
  • Nicht gleichwertig sind unter anderem:
    • UBZ (UKW-Betriebszeugnis für Funker)
    • Seefunkzeugnis 1. und 2. Klasse
    • allgemeines Seefunkzeugnis
    • allgemeines Sprechfunkzeugnis
    • UKW-Sprechfunkzeugnis
  • zuständig: Deutscher Segler-Verband e.V. (DSV)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden