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Rente für gesetzlich Unfallversicherte nach Abfindung mit einer Gesamtvergütung Bewilligung

Bund 99111052017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99111052017000

Leistungsbezeichnung

Rente für gesetzlich Unfallversicherte nach Abfindung mit einer Gesamtvergütung Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Nach einer Rente als Gesamtvergütung eine laufende Rentenzahlung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Vorläufige Entschädigung (Synonym), Unfallrente (Synonym), Rentenleistungen gesetzliche Unfallversicherung (Synonym), Unfallkasse (Synonym), Versichertenrente (Synonym), Minderung der Erwerbsfähigkeit (Synonym), Berufsgenossenschaft (Synonym), Weitergewährung auf Antrag (Synonym), Gesamtvergütung (Synonym), Abfindung (Synonym), Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Synonym), gesetzliche Unfallversicherung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)
  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Sie haben nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit eine Rente als Gesamtvergütung erhalten und der Zeitraum, auf den diese sich bezog, ist abgelaufen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rente beantragen.

Volltext

In der gesetzlichen Unfallversicherung kann an die Stelle der monatlichen Zahlung der Rente die Abfindung mit einer Einmalzahlung treten. Das ist zum Beispiel bei der Gesamtvergütung der Fall. Sie können eine einmalige Gesamtvergütung erhalten, wenn zu erwarten ist, dass die Folgen Ihres Versicherungsfalls höchstens für einen Zeitraum von 3 Jahren zu einer Rentenzahlung führen.

Die Gesamtvergütung bezieht sich somit auf einen konkreten Zeitraum. Nach diesem Zeitraum können Sie erneut eine Rente beantragen.

Voraussetzung ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen oder mehrere Versicherungsfälle insgesamt um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Die Rente wird weitergewährt:

  • als vorläufige Entschädigung (für 3 Jahre) oder
  • auf unbestimmte Zeit.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Sie können weiterhin eine Rente erhalten, wenn:

  • Sie nach Ablauf des Gesamtvergütungszeitraums weiterhin eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch einen oder mehrere Versicherungsfälle (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit) haben.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können eine laufende Rentenzahlung nach einer Rente als Gesamtvergütung online oder per Post beantragen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
  • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
  • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Monat(e)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Kurztext

  • Rente für gesetzlich Unfallversicherte nach Abfindung mit einer Gesamtvergütung Bewilligung 
  • Abfindung mit einer Einmalzahlung (sogenannte Gesamtvergütung) als Rente bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum
  • nach Ablauf des Zeitraums können Unfallversicherte eine Weiterzahlung der Rente beantragen
  • Voraussetzungen:
    • Erhalt einer Rentenabfindung durch Gesamtvergütung
    • Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen oder mehrere Versicherungsfälle insgesamt bei mindestens 20 Prozent
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: 1 bis 3 Monate
  • Meldung online oder per Post
  • zuständig:
    • für Versicherungsfälle in gewerblichen Unternehmen: Berufsgenossenschaften (nach Branchen gegliedert)
    • für Versicherungsfälle in öffentlichen Unternehmen und Bildungseinrichtungen: Unfallkassen (regional gegliedert)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein