Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Käse Abschluss
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Wenn Sie Käse herstellen oder vertreiben, können Sie während Milchkrisen eine Beihilfe für das private Einlagern erhalten. Beantragen Sie dazu den Abschluss eines Vertrags zur privaten Lagerhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Käse gewährt. Das kann Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Milchsektors unterstützen.
Bevor Sie die Beihilfe beantragen können, müssen Sie einen Lagervertrag abschließen. Erst wenn die EU-Kommission eine entsprechende Marktordnungsmaßnahme veröffentlicht, können Sie als Händlerin, Händler oder Herstellbetrieb von Käse bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung beantragen. Die Lagerung über vertraglich vereinbarte Zeiträume soll die Märkte entlasten und die Preise stabilisieren.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
- Antrag
- Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Lagervertrags für Käse können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Zunächst muss die Europäische Union während einer Milchkrise eine entsprechende Hilfsmaßnahme starten und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung von Käse online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Private Lagerhaltung online beantragen:
- Rufen den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Die BLE sendet Ihnen
- einen Lagervertrag oder
- eine Ablehnung.
Private Lagerhaltung per E-Mail oder Post beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Die BLE sendet Ihnen
- einen Lagervertrag oder
- eine Ablehnung.
Nach Ablauf der vertraglichen Lagerzeit können Sie einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen.
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Käse Abschluss
- Wer Käse herstellt oder vertreibt, kann während Milchkrisen eine Beihilfe für privates Einlagern des Käses erhalten.
- Dafür muss ein Vertrag zur privaten Lagerhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) abgeschlossen werden.
- Voraussetzungen: der Bekanntmachung zu entnehmen
- erforderliche Unterlagen:
- Antrag
- über gegebenenfalls weitere nötige Unterlagen informiert die Bekanntmachung
- Kosten: keine
- Beantragung online, per E-Mail oder Post
- Bearbeitungsdauer: der Bekanntmachung zu entnehmen
- zuständig: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)