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Öffentliche Lagerhaltung (Ankauf) Abschluss von Rindfleisch

Bund 99078035185003 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078035185003

Leistungsbezeichnung

Öffentliche Lagerhaltung (Ankauf) Abschluss von Rindfleisch

Leistungsbezeichnung II

Angebot zum Verkauf von Rindfleisch zur Übernahme in Interventionslager abgeben

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Einlagerung (Synonym), Marktpreisstützung (Synonym), Rindfleisch (Synonym), EU-Kommission (Synonym), Marktregulierung (Synonym), BMEL (Synonym), Kaufvertrag (Synonym), GAP (Synonym), Gemeinsame Agrarpolitik (Synonym), Öffentliche Lagerhaltung (Synonym), ÖLH (Synonym), Agrarpolitik (Synonym), BLE (Synonym), Fleischsektor (Synonym), Ankauf (Synonym), EU-Agrarmarktordnung (Synonym), Landwirtschaft (Synonym), Marktordnungswaren (Synonym), Fleischmarkt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Abschluss (185)

Verrichtungsdetail

von Rindfleisch

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung zur Krisenbewältigung (2060300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Teaser

Wenn Sie Rindfleisch vertreiben, können Sie Ware aus Gründen der Marktstützung zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung verkaufen. Reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

Volltext

Die Europäische Union kauft zur Stützung landwirtschaftlicher Marktpreise Rindfleisch an und lagert dieses ein. Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer profitieren in Krisen des Fleischsektors durch diese Marktstützungsmaßnahme.

Zunächst muss die Europäische Kommission den Ankauf von Rindfleisch eröffnen und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie für den Ankauf von Rindfleisch ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Angebotsformular
  • Gegebenenfalls Bürgschaftsformular
  • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie handeln mit Rindfleisch.
  • Detaillierte Voraussetzungen für die Angebotseinreichung sowie Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Zunächst muss die Europäische Union den Ankauf von Rindfleisch eröffnen und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen.

Das Angebot für den Ankauf von Rindfleisch können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Angebot online einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • eine Angebotsbestätigung oder
    • eine Ablehnung.

Angebot per Fax oder Post einreichen:

  • Laden Sie das Angebots- und gegebenenfalls das Bürgschaftsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
  • Füllen Sie die Formulare aus.
  • Senden Sie diese mit gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen per Fax oder Post an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • eine Kaufbestätigung oder
    • eine Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Frist

Fristen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Öffentliche Lagerhaltung (Ankauf) Abschluss von Rindfleisch
  • Wer ein Interesse am Verkauf von Rindfleisch hat, kann bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein Angebot einreichen
    • Es muss eine Kaution gezahlt oder eine Bürgschaft eingereicht werden
    • Weitere Voraussetzungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen
  • erforderliche Unterlagen:
    • Angebotsformular
  • Bürgschaftsformular, wenn keine Kaution überwiesen wurde über gegebenenfalls weitere nötige Unterlagen informiert die Bekanntmachung
    • Kosten: keine
  • Angebotseinreichung online, per Fax oder Post
  • Bearbeitungsdauer: der Bekanntmachung zu entnehmen
  • zuständig: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden