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Öffentliche Lagerhaltung (Ankauf) Abschluss von Weichweizen

Bund 99078035185004 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078035185004

Leistungsbezeichnung

Öffentliche Lagerhaltung (Ankauf) Abschluss von Weichweizen

Leistungsbezeichnung II

Angebot zum Verkauf von Weichweizen zur Übernahme in Interventionslager abgeben

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Marktpreisstützung (Synonym), EU-Agrarmarktordnung (Synonym), EU-Kommission (Synonym), Kaufvertrag (Synonym), Gemeinsame Agrarpolitik (Synonym), Weizen (Synonym), Ankauf (Synonym), Weichweizen (Synonym), Getreidesektor (Synonym), Agrarpolitik (Synonym), Marktordnungswaren (Synonym), Einlagerung (Synonym), Marktregulierung (Synonym), Landwirtschaft (Synonym), Interventionsweizen (Synonym), Öffentliche Lagerhaltung (Synonym), BLE (Synonym), BMEL (Synonym), GAP (Synonym), Getreidemarkt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Abschluss (185)

Verrichtungsdetail

von Weichweizen

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung zur Krisenbewältigung (2060300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Teaser

Wenn Sie Weichweizen vertreiben, können Sie Ware aus Gründen der Marktstützung zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung verkaufen. Reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

Volltext

Die Europäische Union kauft zur Stützung landwirtschaftlicher Marktpreise Weichweizen an und lagert diesen ein. Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer profitieren in Krisen des Getreidesektors durch diese Marktstützungsmaßnahme.

Im Zeitraum ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.05. des Folgejahres können Sie als Händlerin oder Händler von Weichweizen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Weichweizen zum Ankauf zum Interventionspreis (entspricht dem Referenzpreis) und zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung anbieten.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Angebotsformular
  • Bürgschaftsformular, falls keine Überweisung der Kaution getätigt wird
  • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie handeln mit Weichweizen.
  • Weitere Voraussetzungen für die Angebotseinreichung und Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie den Interventionsrichtlinien entnehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Im Zeitraum vom 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.05. des Folgejahres können Sie Weichweizen zum Ankauf anbieten. Außerhalb dieses Zeitraums muss die Europäische Kommission zunächst den Ankauf von Weichweizen eröffnen und dazu eine entsprechende Interventionsrichtlinie veröffentlichen.

Das Angebot für den Ankauf von Weichweizen können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Angebot online einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Interventionsrichtlinie veröffentlicht wird.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • eine Angebotsbestätigung oder
    • eine Ablehnung.

Angebot per Fax oder Post einreichen:

  • Laden Sie das Angebots und gegebenenfalls das Bürgschaftsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Interventionsrichtlinie der EU gibt.
  • Füllen Sie die Formulare aus.
  • Senden Sie diese mit gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen per Fax oder Post an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • eine Kaufbestätigung oder
    • eine Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

Frist

Fristen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Öffentliche Lagerhaltung (Ankauf) Abschluss von Weichweizen
  • Wer ein Interesse am Verkauf von Weichweizen hat, kann bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein Angebot einreichen
    • es muss eine Kaution gezahlt oder eine Bürgschaft eingereicht werden
    • Voraussetzungen sind der Interventionsrichtlinie zu entnehmen
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Angebotsformular
    • gegebenenfalls Bürgschaftsformular, wenn keine Kaution überwiesen wurde
    • über gegebenenfalls weitere nötige Unterlagen informiert die Interventionsrichtlinie
  • Kosten: keine
  • Angebotseinreichung online, per Fax oder Post
  • Bearbeitungsdauer: der Interventionsrichtlinie zu entnehmen
  • zuständig: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden