Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln Änderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Produkt- und Stoffzulassung (2120200)
- Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie Ihre Erlaubnis für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr ändern, erweitern oder verlängern möchten, müssen Sie dafür einen Änderungsantrag stellen.
Sie können für eine bestehende Erlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Änderungsantrag stellen für:
- Änderung einer Erlaubnis
- Verlängerung einer befristeten Erlaubnis
- Erweiterung einer Erlaubnis
- Verzicht auf eine Erlaubnis
Das BfArM stimmt dem Änderungsantrag nur für die bereits beantragte Betriebsstätte und den jeweils notwendigen Umfang an Betäubungsmitteln zu. Für wissenschaftliche oder befristete Vorhaben erhalten Sie bei einem Verlängerungsantrag in der Regel wiederum eine befristete Erlaubnis.
Bei jedem Änderungsantrag auf Erlaubnis geben Sie die Betäubungsmittel-Nummer des ursprünglichen Antrags an, auf den sich die Änderung bezieht. Darüber hinaus geben Sie an:
- die Namen, Vornamen oder die Firma und die Anschriften der antragstellenden Person
- bei juristischen Personen: in der Regel ein aktueller Handelsregisterauszug sowie die Benennung der Verantwortlichen
- Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis der Verantwortlichen
- Erklärung, dass die Verantwortlichen ihre Verpflichtungen ständig erfüllen können
- Beschreibung der Lage der Betriebsstätten mit:
- Ort und gegebenenfalls Flurbezeichnung
- Straße und Hausnummer
- Gebäude und Gebäudeteil
- Bauweise des Gebäudes
- Beschreibung der vorhandenen Sicherungen gegen die Entnahme von Betäubungsmitteln durch unbefugte Personen
- Informationen über die Art des legalen Betäubungsmittelverkehrs, zum Beispiel Handel, Herstellung oder Anbau
- Art und die voraussichtliche Jahresmenge der herzustellenden oder benötigten Betäubungsmittel
Sie sind bereits in Besitz einer Erlaubnis für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr.
Die Änderung einer Erlaubnis zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr können Sie online, formlos schriftlich oder teilweise über ein Antragsformular beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Wenn Sie die Änderung einer Erlaubnis online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Wenn Sie den Antrag als Organisation stellen, benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto und ein ELSTER-Organisationszertifikat. Wenn Sie den Antrag als Privatperson stellen, benötigen Sie ein BundID-Konto sowie
- ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder die eID Ihres europäischen Heimatstaats
- oder ein ELSTER-Zertifikat
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Zulässig sind die Formate PDF, DOC, JPEG, PNG, XLS, ZIP mit maximal 10 Megabyte pro Datei.
- Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Das BfArM meldet sich bei Ihnen, wenn Ihre Angaben oder Unterlagen unvollständig sind, und nennt Ihnen eine Frist für das Nachreichen.
- Das BfArM sendet Ihnen eine Erlaubnisurkunde oder einen Ablehnungsbescheid sowie einen Kostenbescheid.
Wenn Sie die Änderung einer Erlaubnis über ein Antragsformular oder schriftlich beantragen:
- Verfassen Sie ein Anschreiben mit allen benötigten Angaben oder füllen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BfArM aus.
- Sie drucken es aus und unterschreiben es.
- Schicken Sie Ihren formlosen Antrag oder das Antragsformular per Post an das BfArM.
- Das BfArM prüft Ihre Angaben.
- Das BfArM meldet sich bei Ihnen, wenn Ihre Angaben oder Unterlagen unvollständig sind, und nennt Ihnen eine Frist für das Nachreichen.
Das BfArM sendet Ihnen per Post eine Erlaubnisurkunde oder einen Ablehnungsbescheid und einen Kostenbescheid.
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- bestehende Erlaubnis für Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr kann beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geändert werden bezüglich:
- Änderung einer Erlaubnis
- Verlängerung einer befristeten Erlaubnis
- Erweiterung der Erlaubnis
- Verzicht auf eine Erlaubnis
- das BfArM stimmt Änderung nur für die beantragte Betriebsstätte und den jeweiligen notwendigen Umfang an Betäubungsmitteln zu
- für wissenschaftliche oder befristete Vorhaben wird die Erlaubnis in der Regel wiederum befristet