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Beantragen einer Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen als Grundstoff Erteilung

Bund 99003100001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003100001000

Leistungsbezeichnung

Beantragen einer Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen als Grundstoff Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Drogenausgangsstoffe (Synonym), Bundesopiumstelle (Synonym), Erfasste Stoffe (Synonym), BfArM (Synonym), Grundstoffe (Synonym), Einfuhr (Synonym), Ausfuhr (Synonym), Grundstoffhaltige Mischung (Synonym), Bewertung (Synonym), Mischung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Grenzüberschreitende Tätigkeit (2070100)
  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Teaser

Sie haben Umgang mit grundstoffhaltigen Mischungen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können? Dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung beantragen, ob auch für die Mischung Beschränkungen im Umgang gelten.

Volltext

Der Umgang mit Substanzen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können, unterliegt besonderen Beschränkungen.

Für diese sogenannten

  • Grundstoffe
  • Drogenausgangsstoffe
  • erfassten Stoffe

erteilt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen.

Mischungen, die Grundstoffe enthalten, gelten ebenfalls als Grundstoffe. Sie unterliegen somit den gleichen Regulierungen. Es sei denn, die Mischungen sind so zusammengesetzt, dass die Grundstoffe nicht einfach verwendet oder leicht herausgezogen werden können. Diese Bewertung übernimmt das BfArM.

Wenn Sie mit grundstoffhaltigen Mischungen umgehen, können Sie beim BfArM eine Prüfung beantragen, ob die jeweilige Mischung als Grundstoff eingestuft wird oder nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben
  • optional: Sicherheitsdatenblatt
  • optional: Analysezertifikat

Voraussetzungen

  • Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Prüfung von grundstoffhaltigen Mischungen können Sie formlos per Post, Fax oder E-Mail beim BfArM beantragen.

Prüfung formlos per Post, Fax oder E-Mail beantragen:

  • Verfassen Sie ein Anschreiben mit:
    • Ihrem vollständigen Namen
    • Ihrer vollständigen Anschrift
    • Telefonnummer
    • Faxnummer, sofern vorhanden
    • Ihrer E-Mail-Adresse
    • allen weiteren benötigten Angaben wie Bezeichnung der grundstoffhaltigen Mischung und prozentualer Anteil aller in der grundstoffhaltigen Mischung enthaltenen Stoffe laut dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Analysenzertifikat
  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das BfArM per:
    • Post,
    • Fax oder
    • E-Mail
  • Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.

Bearbeitungsdauer

7 Tag(e)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Beantragen einer Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen als Grundstoff Erteilung
  • der Umgang mit Stoffen, aus denen Betäubungsmittel hergestellt werden können, ist reguliert
  • gilt auch für Mischungen, die diese Stoffe enthalten
  • Grundstoffe sind auch bekannt als:
    • erfasste Stoffe
    • Drogenausgangsstoffe
  • das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bewertet auf Antrag, ob Mischungen als Grundstoff eingestuft werden oder nicht
  • durchschnittliche Bearbeitungsdauer: 7 Tage
  • zuständig: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden