Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 42 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
- § 161 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- § 41 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) zu § 44 BHO Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
Wenn Sie ein Modellprojekt planen, das die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung in der Arbeitswelt stärkt, können Sie eine Förderung aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (AGF) beantragen.
Mit dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (AGF) wird die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung gefördert. Auch Einrichtungen und Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben können gefördert werden.
Finanziert werden vorrangig
- Maßnahmen, die der Eingliederung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dienen,
- überregionale Modellvorhaben zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben,
- Fortbildungs-, Aufklärungs- und Forschungsmaßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben sowie
- Forschungsmaßnahmen zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen.
Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie online, per E-Mail oder per Post einen Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellen.
Ihre Organisation oder Einrichtung kann Zuwendungen aus dem Ausgleichsfonds (AGF) beantragen, wenn sie sich mit der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben befasst und mit einem Projekt eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Es handelt sich um ein Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der Teilhabe Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben, insbesondere durch
- betriebliches Eingliederungsmanagement oder
- der Förderung der Ausbildung von Jugendlichen mit Schwerbehinderung oder
- es handelt sich um ein Modellvorhaben zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben oder
- es handelt sich um eine Aufklärungs-, Fortbildungs- oder Forschungsmaßnahme auf dem Gebiet der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben
Alle geförderten Modellprojekte müssen
- überregionale Bedeutung haben,
- zu Ergebnissen führen, die bundesweit übertragbar sind,
- auf die Verwirklichung von Inklusion hinwirken sowie
- einzeln, zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben sein.
Sie können den Antrag nur einreichen, wenn Sie zeichnungsberechtigt für Ihre Organisation sind, also stellvertretend für Ihre Organisation berechtigt sind, den Antrag zu unterschreiben.
Wenn Sie den Antrag auf Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds (AGF) online einreichen wollen:
- Öffnen Sie das Förderportal auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
- Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an oder registrieren Sie sich. Sie benötigen hierfür einen elektronischen Identitätsnachweis (eID).
- Sie werden Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geleitet.
- Senden Sie den Antrag gemeinsam mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen elektronisch signiert ab.
- Sie werden innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen über das Portal informiert, ob Ihr Projekt aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.
Wenn Sie den Antrag per Post oder E-Mail einreichen wollen:
- Senden Sie eine E-Mail an die Fachstelle für Fördermittel des Bundes und bitten Sie um die Zusendung des Antragsformulars.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es gemeinsam mit allen weiteren nötigen Unterlagen per Post an die Fachstelle für Fördermittel des Bundes.
- Wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen, können Sie das Antragsformular auch elektronisch signieren und per E-Mail an die Fachstelle senden.
- Alle weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Die Anträge können in der Regel jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres gestellt werden. Sollten abweichende Fristen gelten, erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung.
In Ausnahmefällen können Sie bei der Fachstelle für Fördermittel des Bundes, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), die Nachreichung der Unterschrift per Post beantragen.
In solch einem Ausnahmefall müssen die Sie die elektronisch erfassten und über das Förderportal eingereichten Formulare herunterladen. Diese müssen Sie oder eine vertretungsberechtigte Person handschriftlich unterschrieben und zusätzlich per Post einreichen. Dabei müssen Sie die Fristen beachten.
- Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Bewilligung
- Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
- aus dem Ausgleichsfonds (AGF) können folgende geplante Projekte gefördert werden:
- Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben, insbesondere durch
- betriebliches Eingliederungsmanagement
- Förderung der Ausbildung von Jugendlichen mit Schwerbehinderung
- Modellvorhaben zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben
- Aufklärungs-, Fortbildungs- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben
- Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben, insbesondere durch
- alle geförderten Modellvorhaben müssen
- überregional von Bedeutung sein
- Ergebnisse müssen bundesweit übertragbar sein
- auf die Verwirklichung von Inklusion hinwirken
- einzeln, zeitlich und inhaltlich abgrenzbar sein
- Antrag auf Förderung kann online über das Förderportal gestellt werden
- Anträge können jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres gestellt werden
- zuständig: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)