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Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Bewilligung

Bund 99400378017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400378017000

Leistungsbezeichnung

Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Förderung (Synonym), Zuwendung (Synonym), Einstellungen von schwerbehinderten Menschen (Synonym), Maßnahmen und Projekte (Synonym), Förderung der Teilhabe (Synonym), Forschung (Synonym), Ausgleichsfonds (Synonym), Teilhabe am Arbeitsleben (Synonym), schwerbehinderte Menschen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie ein Modellprojekt planen, das die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung in der Arbeitswelt stärkt, können Sie eine Förderung aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (AGF) beantragen.

Volltext

Mit dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (AGF) wird die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung gefördert. Auch Einrichtungen und Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben können gefördert werden.

Finanziert werden vorrangig  

  • Maßnahmen, die der Eingliederung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dienen,
  • überregionale Modellvorhaben zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben,
  • Fortbildungs-, Aufklärungs- und Forschungsmaßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben sowie
  • Forschungsmaßnahmen zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen.

Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie online, per E-Mail oder per Post einen Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Förderantrag
  • Projektskizze
  • Finanzierungsplan

Voraussetzungen

Ihre Organisation oder Einrichtung kann Zuwendungen aus dem Ausgleichsfonds (AGF) beantragen, wenn sie sich mit der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben befasst und mit einem Projekt eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Es handelt sich um ein Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der Teilhabe Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben, insbesondere durch
    • betriebliches Eingliederungsmanagement oder
    • der Förderung der Ausbildung von Jugendlichen mit Schwerbehinderung oder
  • es handelt sich um ein Modellvorhaben zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben oder
  • es handelt sich um eine Aufklärungs-, Fortbildungs- oder Forschungsmaßnahme auf dem Gebiet der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben

Alle geförderten Modellprojekte müssen

  • überregionale Bedeutung haben,
  • zu Ergebnissen führen, die bundesweit übertragbar sind,
  • auf die Verwirklichung von Inklusion hinwirken sowie
  • einzeln, zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben sein.

Sie können den Antrag nur einreichen, wenn Sie zeichnungsberechtigt für Ihre Organisation sind, also stellvertretend für Ihre Organisation berechtigt sind, den Antrag zu unterschreiben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds (AGF) online einreichen wollen:

  • Öffnen Sie das Förderportal auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
  • Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an oder registrieren Sie sich. Sie benötigen hierfür einen elektronischen Identitätsnachweis (eID).
  • Sie werden Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geleitet.
  • Senden Sie den Antrag gemeinsam mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen elektronisch signiert ab.
  • Sie werden innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen über das Portal informiert, ob Ihr Projekt aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.

Wenn Sie den Antrag per Post oder E-Mail einreichen wollen:

  • Senden Sie eine E-Mail an die Fachstelle für Fördermittel des Bundes und bitten Sie um die Zusendung des Antragsformulars.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es gemeinsam mit allen weiteren nötigen Unterlagen per Post an die Fachstelle für Fördermittel des Bundes.
  • Wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen, können Sie das Antragsformular auch elektronisch signieren und per E-Mail an die Fachstelle senden.
  • Alle weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 3 Monate nach vollständigem Antragseingang.

Frist

Die Anträge können in der Regel jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres gestellt werden. Sollten abweichende Fristen gelten, erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung.

Hinweise

In Ausnahmefällen können Sie bei der Fachstelle für Fördermittel des Bundes, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), die Nachreichung der Unterschrift per Post beantragen.

In solch einem Ausnahmefall müssen die Sie die elektronisch erfassten und über das Förderportal eingereichten Formulare herunterladen. Diese müssen Sie oder eine vertretungsberechtigte Person handschriftlich unterschrieben und zusätzlich per Post einreichen. Dabei müssen Sie die Fristen beachten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Bewilligung
  • Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
  • aus dem Ausgleichsfonds (AGF) können folgende geplante Projekte gefördert werden:
    • Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben, insbesondere durch
      • betriebliches Eingliederungsmanagement
      • Förderung der Ausbildung von Jugendlichen mit Schwerbehinderung
    • Modellvorhaben zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben
    • Aufklärungs-, Fortbildungs- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben
  • alle geförderten Modellvorhaben müssen
    • überregional von Bedeutung sein
    • Ergebnisse müssen bundesweit übertragbar sein
    • auf die Verwirklichung von Inklusion hinwirken
    • einzeln, zeitlich und inhaltlich abgrenzbar sein
  • Antrag auf Förderung kann online über das Förderportal gestellt werden
  • Anträge können jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres gestellt werden
  • zuständig: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden