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Raumordnungsplan für die AWZ und den Gesamtraum Aufstellung

Bund 99153008042000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99153008042000

Leistungsbezeichnung

Raumordnungsplan für die AWZ und den Gesamtraum Aufstellung

Leistungsbezeichnung II

Sich bei der Erstellung eines Raumordnungsplans für die AWZ und das Bundesgebiet beteiligen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (Synonym), Beteiligung (Synonym), AWZ (Synonym), Nordsee (Synonym), Gebietsfestlegungen (Synonym), Ostsee (Synonym), Ausschließliche Wirtschaftszone (Synonym), Öffentlichkeitsbeteiligung (Synonym), Raumordnungsgesetz (Synonym), Beteiligung der Öffentlichkeit (Synonym), Bundesgebiet (Synonym), Raumordnung (Synonym), Raumordnungsplan erstellen (Synonym), Raumordnungsplan (Synonym), Bürgerbeteiligung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Aufstellung (42)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Teaser

Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen für die AWZ und für den Gesamtraum Deutschlands beteiligen.

Volltext

Als Bürgerin beziehungsweise Bürger oder für Ihr Unternehmen oder als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung von Raumordnungsplänen für die ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) und den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. Wie Sie sich beteiligen können, können Sie der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten Raumordnungsplan entnehmen. Diese wird von der zuständigen Behörde bereitgestellt.


In Raumordnungsplänen für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee und für den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland können Festlegungen erfolgen, die:

  • die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gewährleisten
  • weitere wirtschaftliche Nutzungen betreffen
  • die Meeresumwelt schützen und verbessern

Raumordnungspläne können zum Beispiel auch länderübergreifende Festlegungen zum Hochwasserschutz sowie Standortkonzepte für Häfen und Flughäfen enthalten.
 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll online erfolgen. 
Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme können Sie der Bekanntmachung entnehmen. 
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben. 
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird auf der Internetseite der den Plan aufstellenden Behörde bekanntgegeben.
 

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.

Frist

Mindestens ein Monat ab Beginn der Veröffentlichung im Internet.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Raumordnungsplan für die AWZ und den Gesamtraum Aufstellung 
  • ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) umfasst die an Deutschland angrenzende Nord- und Ostsee
  • AWZ betrifft den Abschnitt von 12 - maximal 200 Seemeilen vor der deutschen Küste     
  • Raumordnungspläne für die AWZ und für das Bundesgebiet werden als Rechtsverordnung aufgestellt
  • Raumordnungspläne treffen Festlegungen zu zum Beispiel 
    • wirtschaftlichen Nutzungen 
    • Verbesserung und Schutz der Meeresumwelt 
    • Hochwasserschutz
  • an der Aufstellung solcher Raumordnungspläne kann sich die Öffentlichkeit beteiligen, also 
    • Bürgerinnen und Bürger 
    • Unternehmen und
    • Behörden und Träger öffentlicher Belange
  • zuständig: 
    • für AWZ: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) 
    • für Gesamtraum: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden