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Formelle Beurteilung der weiteren noch erforderlichen Ausbildungsstunden bei Wechsel der Zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) während der Pilotenausbildung Erteilung

Bund 99080156001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080156001000

Leistungsbezeichnung

Formelle Beurteilung der weiteren noch erforderlichen Ausbildungsstunden bei Wechsel der Zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) während der Pilotenausbildung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

ATO-Wechsel während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Ausbildung (Synonym), ATO-Wechsel (Synonym), LBA (Synonym), individuelle Ausbildungsprogramme (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), Ausbildungswechsel (Synonym), fliegendes Personal (Synonym), Schulwechsel (Synonym), zertifizierte Ausbildungsprogramme (Synonym), Pilot (Synonym), Ausbildungsorganisation (Synonym), Pilotin (Synonym), Luftfahrtpersonal (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie während Ihrer Pilotenausbildung in die Ausbildungsorganisation (ATO) wechseln möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese beantragen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt.

Volltext

Wenn Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, können Sie gegebenenfalls die Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) wechseln. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Dazu muss die zukünftig ausbildende ATO ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die einen ATO-Wechsel vollziehen möchten. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • bei Vertretung: Vollmacht
  • Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Ausbildungsprogramm
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der bisherigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • Ausbildungsnachweise der Ausbildung an der bisherigen ATO
     

Voraussetzungen

  • Sie wechseln während Ihrer Ausbildung die Ausbildungsorganisation (ATO).
  • Die neue ATO muss ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen. 
     

Kosten

Gebühr: 50€ - 150€
Gebühr für Antrag auf ATO-Wechsel
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Die Genehmigung für den ATO-Wechsel können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags. 
     

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Innerhalb der Ausbildungsfrist können Sie den ATO-Wechsel und die Genehmigung des individuellen Ausbildungsprogramms jederzeit vor der Fortsetzung der Ausbildung beantragen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Wechsel der Ausbildungsorganisation (ATO) während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal
  • notwendig: individuelles Ausbildungsprogramm genehmigt durch LBA
  • Auszubildende im Bereich Luftfahrtpersonal können Genehmigungen für Schulwechsel beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen
  • Vertretung durch ATO oder Dritte mit Vollmacht möglich
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden