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Änderung bei der Untersuchungsstelle eines flugmedizinischen Sachverständigen (AME) Erteilung

Bund 99080165001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080165001000

Leistungsbezeichnung

Änderung bei der Untersuchungsstelle eines flugmedizinischen Sachverständigen (AME) Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung (oder Adressänderung) einer flugmedizinischen Untersuchungsstelle beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Untersuchungsstelle (Synonym), flugmedizinischer Sachverständiger (Synonym), neue Untersuchungsstelle (Synonym), Tauglichkeitsuntersuchung (Synonym), Zweiguntersuchungsstelle (Synonym), Verlegung (Synonym), AME (Synonym), Umzug AME (Synonym), Arzt für Flugmedizin (Synonym), Ärztin für Flugmedizin (Synonym), Eröffnung Zweigstelle (Synonym), Adressänderung Untersuchungsstelle (Synonym), flugmedizinische Untersuchung (Synonym), flugmedizinische Sachverständige (Synonym), Aeromedical Examiner (Synonym), Verlegung Hauptsitz (Synonym), Umzug Untersuchungsstelle (Synonym), Flugmedizin (Synonym), Adressänderung (Synonym), Anerkennung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Als flugmedizinische Sachverständige können Sie neue Untersuchungsstellen beantragen oder bestehende verlegen. Dafür müssen Sie dies vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigen lassen.

Volltext

Bei flugmedizinischen Untersuchungen prüfen Sachverständige, ob Personen für den Flugbetrieb tauglich sind. Solche Tauglichkeitsuntersuchungen dürfen nur anerkannte Untersuchungsstellen durchführen, die das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt hat.

Dafür müssen die Untersuchungsstellen besondere flugmedizinische Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen im aktuellen Zeugnis für flugmedizinische Sachverständige (Aeromedical Examiner, kurz: AME), dem sogenannten AME-Zeugnis, als anerkannte Untersuchungsstellen eingetragen sein.

Wenn Sie flugmedizinische Sachverständige oder flugmedizinischer Sachverständiger der Klasse 1 oder 2 sind, können Sie sich folgendes genehmigen lassen:

  • eine neue Untersuchungsstelle zu eröffnen
  • eine bestehende Untersuchungsstelle zu verlegen beziehungsweise die Adresse zu ändern  

Neue Untersuchungsstellen

Sie können als AME maximal eine Hauptuntersuchungsstelle und 2 weitere Untersuchungsstellen (Zweiguntersuchungsstellen) unterhalten.

Verlegung einer Untersuchungsstelle

Wenn Sie eine Untersuchungsstelle verlegen, müssen Sie diese neu prüfen und genehmigen lassen und dürfen erst dann dort Tauglichkeitsuntersuchungen durchführen.

Tausch von Haupt- und Zweiguntersuchungsstellen

Sie können Haupt- und Zweiguntersuchungsstellen tauschen. Das ist für Sie jedoch kostenintensiv und aufwändig. Sie müssen in diesem Fall das LBA vor einem Antrag auf Klasse 1, Verlängerung oder Erneuerung kontaktieren. Den Tausch müssen Sie im Vorfeld mit dem LBA abstimmen.

Erforderliche Unterlagen

vor Antragstellung:

  • ausgefülltes "Formblatt zur medizintechnischen Ausstattung Ihrer Untersuchungsstelle"
  • unterschriebene Nachweise zum Nutzungsrecht von medizintechnischer Ausstattung seitens Dritter,
      • falls Sie in der Untersuchungsstelle nicht selbst über die erforderliche medizintechnische Ausstattung verfügen oder
      • Geräte Dritter verwenden

bei Antragsstellung:

  • Bestätigung für das uneingeschränkte Nutzungsrecht der Untersuchungsstelle für den Fall, dass Sie selbst nicht Inhaberin oder Inhaber der Untersuchungsstelle sind
  • unterschriebene Nachweise von Ärzten, mit denen Sie bei Tauglichkeitsuntersuchungen in dieser Untersuchungsstelle regelmäßig zusammenarbeiten, inklusive folgender Angaben:
    • Praxisstempel
    • Name
    • Adresse
    • E-Mail

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine aktuell gültige Anerkennung für flugmedizinische Sachverständige (AME) der Klasse 1 oder 2 des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). 
  • Sie stellen als AME den Antrag. Eine Vertretung ist nicht möglich.
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber der Untersuchungsstelle, die verlegt oder neu beantragt werden soll oder besitzen nachweislich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht.

Kosten

Gebühr: 200€ - 2.600€
Rahmengebühr je nach Aufwand; Höchstsatz nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei Inspektionen im Ausland
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Sie können eine neue flugmedizinische Untersuchungsstelle oder eine Adressänderung bestehender Untersuchungsstellen online, per Post oder E-Mail beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular "Anerkennung (oder Adressänderung) einer flugmedizinischen Untersuchungsstelle beantragen" auf.
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Prüfen Sie die Eingaben und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA prüft die Vollständigkeit und stellt gegebenenfalls Nachforderungen.
  • Es wird ein Inspektionstermin, in der Regel per E-Mail, vereinbart.
  • Bei der Inspektion prüft das LBA, ob die beantragte Untersuchungsstelle allen Anforderungen einer flugmedizinischen Untersuchungsstelle entspricht.
  • Anschließend erhalten Sie in der Regel per E-Mail einen Inspektionsbericht.
  • Falls Nachbesserungen notwendig sind, müssen Sie Unterlagen zu diesen Nachbesserungen an das LBA versenden. In der Regel geschieht dies per E-Mail.
  • Anschließend stellt das LBA ein Zeugnis als Urkunde aus und versendet es postalisch an Sie.
  • Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie ebenfalls entweder postalisch oder bei Verifizierung via BundID über das BundID-Postfach einen Bescheid.

Antrag via Post oder E-Mail:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular "Anerkennung (oder Adressänderung) einer flugmedizinischen Untersuchungsstelle beantragen" auf.
  • Füllen Sie den Antrag aus und prüfen Sie Ihre Angaben.
  • Laden Sie den Antrag herunter, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn via Post oder E-Mail mit allen nötigen Unterlagen an das LBA.

Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit dem Online-Antrag.

Bearbeitungsdauer

1 - 1 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und hängt davon ab, wann alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die notwendigen Inspektionen vorgenommen werden konnten.

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Antragsfrist: 3 Monat(e)

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen dürfen nur in anerkannten Untersuchungsstellen durchgeführt werden
  • flugmedizinische Sachverständige (AMEs) können sich genehmigen lassen:
    • eine neue Untersuchungsstelle zu eröffnen
    • eine bestehende Untersuchungsstelle zu verlegen (Adressänderung)
  • es können neben der Hauptuntersuchungsstelle maximal 2 Zweiguntersuchungsstellen für Tauglichkeitsuntersuchungen genehmigt werden
  • bei einer Adressänderung: neue Genehmigung notwendig, da Untersuchungsstelle neu geprüft werden muss
  • bei Tausch von Haupt- und Zweiguntersuchungsstellen:
  • hohen Aufwand und hohe Kosten, Abstimmung im Vorfeld mit LBA wird empfohlen
  • nur AMEs selbst können den Antrag stellen, eine Vertretung ist nicht möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden