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Mehraufwands-Wintergeld Bewilligung

Bund 99038004017002 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99038004017002

Leistungsbezeichnung

Mehraufwands-Wintergeld Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Mehraufwands-Wintergeld als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Witterung (Synonym), Wintergeld (Synonym), Saison-Kurzarbeitergeld (Synonym), Erstattung Sozialversicherungsbeiträge (Synonym), S-Kug (Synonym), Garten- und Landschaftsbau (Synonym), Mehraufwands-Wintergeld (Synonym), Dachdeckerhandwerk (Synonym), Schlechtwetterzeit (Synonym), Gerüstbauerhandwerk (Synonym), Baugewerbe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

Verrichtungsdetail

als Mehraufwands-Wintergeld

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Sonderregelungen der Arbeitszeit (2030700)
  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe angehört oder gleichgestellt ist und Ihre Beschäftigten auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mehraufwands-Wintergeld bekommen und es an Ihre Beschäftigten auszahlen.

Volltext

Das Mehraufwands-Wintergeld wird als ergänzende Leistung für geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ein Arbeitsplatz ist witterungsabhängig, wenn Beschäftigte der Witterung, beispielsweise Schneefall, Regen oder Frost, ausgesetzt sind.

Das Mehraufwands-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe

  • des Baugewerbes,
  • des Gerüstbauerhandwerks,
  • des Dachdeckerhandwerks und
  • des Garten- und Landschaftsbaues.

Je geleistete Arbeitsstunde auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz steht Ihren Beschäftigten 1,00 EUR Mehraufwands-Wintergeld zu.

Sie können das Mehraufwands-Wintergeld nur für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitsstunden beträgt

  • im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden,
  • im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunden.

Mehraufwands-Wintergeld können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt bekommen. Das sind Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
  • Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag

Voraussetzungen

Sie können Mehraufwands-Wintergeld nur für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Das Mehraufwands-Wintergeld steht Ihnen nur zu für

  • Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann und
  • Arbeitsstunden, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz geleistet werden.

Ihr Betrieb muss außerdem 

  • dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau angehören und
  • mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Das Mehraufwands-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.

Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:

  • Sie berechnen das Arbeitsentgelt und das Mehraufwands-Wintergeld.
  • Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Mehraufwands-Wintergeld an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Mehraufwands-Wintergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
  • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste.
  • Wird Ihr Antrag bewilligt, bekommen Sie das Mehraufwands-Wintergeld überwiesen.
  • Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Abschlussprüfung und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Mehraufwands-Wintergeld.

Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld online beantragen wollen:

  • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
  • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Wenn Sie für den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA nutzen wollen:

  • Sie benötigen dazu eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, welche die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
  • In diesem Fall können Sie Ihren Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste volldigitalisiert und sicher aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Bearbeitungsdauer

0 - 15 Werktag(e)
Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, einreichen. Senden Sie den Widerspruch an die Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat.
Antragsfrist: 3 Monat(e)
Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie Mehraufwands-Wintergeld beantragen möchten.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Kurztext

  • Mehraufwands-Wintergeld Bewilligung
  • In der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar
  • Für Betriebe des Baugewerbes, Dachdeckerhandwerks, Garten- und Landschaftsbaus, Gerüstbauerhandwerks
  • Höhe: Je geleistete Arbeitsstunde 1,00 EUR auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz für bis zu 180 Arbeitsstunden monatlich (im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden)
  • Mittel wurden zuvor in eine Umlage für diese Zwecke eingezahlt
  • Nur für gewerblich versicherungspflichtig Beschäftigte; Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch
  • Antragstellung durch Arbeitgeber
  • zuständig: Bundesagentur für Arbeit (BA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja