Kontrollstellen im ökologischen Landbau Zulassung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Anmeldepflichten (2010100)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.
Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert.
Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden.
Die BLE kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat.
- Nachweise, die belegen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können Sie bei der BLE beantragen.
- Akkreditierung
- Qualitätsmanagement
- qualifiziertes Kontrollstellenpersonal in ausreichender Anzahl. Die konkreten Anforderungen sind in der Zulassungsordnung geregelt.
- Standardkontrollprogramm für jeden beantragten Kontrollbereich
- schriftlich festgelegte Verfahren unter anderem für die Durchführung der
- Kontrolle
- Bewertung und Zertifizierung
- Dokumentation von Kontrollergebnissen
- Sanktionierung
- Risikoanalyse
- Probenahmen und Gebührenerhebung
- finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
- ausreichender Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle möglichen Schadensangelegenheiten
Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Die maximale Gebühr beträgt derzeit EUR 9780,00.
Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen per Post bei der BLE ein.
- Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage vom BLE.
- Die BLE prüft den Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben.
Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen:
- Kontrollbereich A:
- Landwirtschaftliche Erzeugung
- Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
- Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
- Kontrollbereich B: Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
- Kontrollbereich C: Handel mit Drittländern (Import)
- Kontrollbereich D: Vergabe an Dritte
- Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln
Vor der Zulassung führt die zuständige Stelle eine Vor-Ort Begehung in den Geschäftsräumen durch.
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Zahlung der Gebühren kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen.
Antragsprüfung: maximal 3 Monate.
Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
- Leitfaden für Unternehmen, die eine Zulassung als private Kontrollstelle anstreben auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Verzeichnis der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kontrollstellen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Informationen zum Ökologischer Landbau auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Zentrales Internetportal für Ökologischen Landbau - eine Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Kontrollstellen im ökologischen Landbau Zulassung
- Zulassung erforderlich für Unternehmen die eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau werden wollen
- Voraussetzungen:
- Akkreditierung
- Qualitätsmanagement
- Standardkontrollverfahren
- qualifiziertes Personal
- finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
- Versicherungsschutz
- zuständig: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 9968450
Fax.: +49 228 68453101
Internet: www.ble.de
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 9968450
Fax.: +49 228 68453101
Internet: www.ble.de
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein