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Sortenzulassung nach SaatG Verlängerung

Bund 99093014020000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093014020000

Leistungsbezeichnung

Sortenzulassung nach SaatG Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung einer zugelassenen Sorte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Verlängerung (Synonym), Wertprüfung (Synonym), Pflanzensorte (Synonym), Züchtung (Synonym), Zuchtergebnis (Synonym), Züchterin (Synonym), Europäischer Sortenkatalog (Synonym), BSA (Synonym), Zulassung (Synonym), landeskultureller Wert (Synonym), Bundessortenamt (Synonym), Registerprüfung (Synonym), Züchter (Synonym), Saatgut (Synonym), Pflanze (Synonym), Zuchtprodukt (Synonym), Sortenliste (Synonym), Sortenzulassung (Synonym), Sorte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Verlängerung (20)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (1150300)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Teaser

Die Zulassung einer von Ihnen oder anderen eingetragenen Züchterinnen und Züchtern vertriebenen Sorte läuft aus? Dann können Sie beim Bundessortenamt (BSA) eine Verlängerung der Zulassung beantragen.

Volltext

Wenn die Zulassung einer von Ihnen oder anderen eingetrage¬nen Züchterinnen und Züchtern vertriebenen Pflanzensorte ausläuft, kann jeder der eingetragenen Züchter oder jede eingetragene Züchterin eine Verlängerung der Zulassung beim Bundessortenamt (BSA) beantragen. Die erfolgreiche Verlängerung wird dann für alle weiteren Züchter und Züchterinnen eingetragen.

Das BSA entscheidet, ob eine landwirtschaftliche Pflanzensorte für weitere 10 Jahre zugelassen wird. Die Zulassung von Reb- und Obstsorten kann für weitere 20 Jahre verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Verlängerung der Sorte oder Nutzung des Formulars auf der Internetseite des BSA.

Voraussetzungen

  • Das BSA hat die Sorte bereits zugelassen.
  • Die registerlichen Voraussetzungen werden erfüllt, das heißt, die Sorte ist noch unterscheidbar, homogen und beständig.  
  • Die Anbau- und Marktbedeutung rechtfertigt eine Verlängerung oder die Verlängerung ist zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen erforderlich.

Kosten

Gebühr: 450€
Für die Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung fallen Kosten an. Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der BMELBGebV (Abschnitt 16: Saatgutverkehrsgesetz und Sortenschutzgesetz). Zahlungsweise: Überweisung
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.

Online:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BSA und füllen Sie das Antragsformular ("Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung") aus.
  • Um das Formular nutzen zu können, benötigen Sie 
    • Ihre Züchternummer (wird im Blatt für Sortenwesen veröffentlicht) und 
    • ein Passwort (wird auf Anforderung vergeben).
  • Senden Sie den Antrag online ab.

Per Post oder per Fax:

  • Alternativ können Sie die Formulare nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an das BSA schicken. 

Fehlen Ihnen fachliche Informationen für die Antragsformulare, wenden Sie sich bitte direkt an die Sortenverwaltung in Referat 104.

Bearbeitungsdauer

2 Jahr(e)
Verlängerung ist zwei Jahre vor Zulassungsende zu beantragen. Über die Verlängerung wird mit Ende der Zulassung entschieden.

Frist

Antragsfrist: 2 Jahr(e)
Den Antrag auf Verlängerung müssen Sie spätestens 2 Jahre vor Ablauf der Sortenzulassung stellen. Eine bereits zugelassene landwirtschaftliche Pflanzensorte wird für weitere 10 Jahre, bereits zugelassene Reb- und Obstsorten weitere 20 Jahre zugelassen. Entscheidet das BSA über einen Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Sortenzulassung nicht unanfechtbar, so verlängert sich die Dauer der Sortenzulassung bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Wenn das BSA die Verlängerung ablehnt, kann es für die Anerkennung und den Vertrieb dieser Sorte eine Auslauffrist bis spätestens zum 30. Juni des 3. Jahres nach Ablauf der Zulassungsdauer setzen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Sortenzulassung nach SaatG Verlängerung
  • Antrag auf Verlängerung muss spätestens 2 Jahre vor Ablauf der Sortenzulassung beim Bundessortenamt (BSA) gestellt werden
  • Dauer der Verlängerung von Sortenzulassung: 
    • weitere 10 Jahre für landwirtschaftlich genutzte Pflanzensorten 
    • weitere 20 Jahre für Reb- und Obstsorten 
  • Bei Ablehnung der Verlängerung: Auslauffrist für Sorte bis spätestens zum 30. Juni des 3. Jahres nach Ablauf der Zulassungsdauer
  • Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung kann beim BSA per Post, Fax oder online eingereicht werden
  • Kosten: Bei zugelassenen Sorten entstehen jährliche Überwachungsgebühren 
  • zuständig: Bundessortenamt (BSA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein 
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja