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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG Vergabe

Bund 99102022107000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102022107000

Leistungsbezeichnung

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG Vergabe

Leistungsbezeichnung II

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Umsatzsteuer (Synonym), Antrag Erteilung USt-IdNr. (Synonym), USt-IdNr. (Synonym), Vergabe USt-IdNr. (Synonym), Erteilung USt-IdNr. (Synonym), Steuernummer (Synonym), USt-Id (Synonym), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Synonym), Mehrwertsteuer (Synonym), Organschaft (Synonym), Innergemeinschaftliche Erwerbe (Synonym), Innergemeinschaftliche Lieferungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Vergabe (107)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.01.2020

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie am Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union teilnehmen möchten, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

Volltext

Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Kennzeichnung Ihres Unternehmens.

Sie brauchen diese Nummer immer dann, wenn Sie

  • eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben und
  • als Unternehmerin oder Unternehmer am Handels- und Dienstleistungsverkehr des europäischen Binnenmarkts teilnehmen wollen.

Sie erhalten die Nummer auch dann, wenn Sie nicht Unternehmer sind oder Waren und Dienstleistungen nicht für ihr Unternehmen erwerben, die USt-IdNr. aber als juristische Person für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Bei umsatzsteuerlicher Organschaft erhalten Sie auf Antrag für jede juristische Person eine eigene USt-IdNr.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie erhalten die USt-IdNr. als

  • Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG) oder
  • sonstige juristische Person, wenn Sie die Nummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Ihre USt-IdNr. können Sie online oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie das Formular "Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer" im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung auf.
  • Folgen Sie den Anweisungen und senden Sie den Online-Antrag ab.
  • Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:

  • Schreiben Sie an das Bundeszentralamt für Steuern einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax mit dem Inhalt, dass eine USt-IdNr. erteilt werden soll. Ihr Antrag muss Name und Anschrift, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer enthalten, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden.
  • Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.

Sie können eine USt-IdNr. auch im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragen, beispielsweise, wenn Sie ein neues Unternehmen anmelden. Dazu kreuzen Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an, dass Sie eine USt-IdNr. benötigen. Die Nummer wird auch in diesem Fall per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Frist

Die Nummer muss Ihnen bekannt gegeben worden sein, bevor Sie erstmals am Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • für Unternehmer oder Unternehmen im Sinne von § 2 UStG
  • gilt für den europäischen Binnenmarkt
  • zwingend erforderlich, um als Unternehmen am Handels- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilzunehmen
  • zusätzlich zur Steuernummer
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Beantragung über:  Antrag muss online oder schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
     

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Formulare

  • Formulare: Ja
  • Onlineverfahren möglich: Ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein