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Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

Bund 99111009080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99111009080000

Leistungsbezeichnung

Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Kostenübernahme für Heilmittel in der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand (Synonym), Unfallkasse (Synonym), Heilmittel (Synonym), Berufskrankheit (Synonym), Wegeunfall (Synonym), Arbeitsunfall (Synonym), gesetzliche Unfallversicherung (Synonym), Kostenübernahme (Synonym), Berufsgenossenschaft (Synonym), Leistungsanspruch (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Gewährung (80)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)
  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.

Volltext

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt die Kosten für die Versorgung mit Heilmitteln nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit.

Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern. Diese dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden.

Hierzu gehören beispielsweise

  • Massagen,
  • Krankengymnastik,
  • sonstige physikalische Therapien,
  • Sprach und Beschäftigungstherapie.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Belege für bereits gezahlte Kosten (zum Beispiel den Eigenanteil für Krankengymnastik)

Voraussetzungen

  • Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall.
  • Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich immer erst eine ärztliche Verordnung ausstellen, bevor Sie Heilmittel in Anspruch nehmen.

Sollten Sie eine Zuzahlung geleistet haben, können Sie den Zuzahlungsbeleg online oder per Post einreichen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Kurztext

  • Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung
  • Kosten für Heilmittel werden bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit übernommen
  • Heilmittel sind beispielsweise:
    • Massagen,
    • Krankengymnastik,
    • sonstige physikalische Therapien,
    • Sprach- und Beschäftigungstherapie.
  • Versicherte müssen keinen Eigenanteil leisten
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: 1 bis 2 Wochen
  • zuständig:
    • für Versicherungsfälle in gewerblichen Unternehmen: Berufsgenossenschaften (nach Branchen gegliedert)
    • für Versicherungsfälle in öffentlichen Unternehmen und Bildungseinrichtungen: Unfallkassen (regional gegliedert)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein