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Übergangsgeld für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

Bund 99111020080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99111020080000

Leistungsbezeichnung

Übergangsgeld für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei beruflicher Reha erhalten

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Leistungen Teilhabe am Arbeitsleben (Synonym), Entgeltersatzleistungen (Synonym), Berufliche Anpassung (Synonym), Berufliche Weiterbildung (Synonym), Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand (Synonym), Ergänzende Leistungen (Synonym), Umschulung (Synonym), Leistungen zum Lebensunterhalt (Synonym), Berufliche Rehabilitation (Synonym), wirtschaftliche Sicherstellung (Synonym), Berufsförderung (Synonym), Berufsgenossenschaft (Synonym), gesetzliche Unfallversicherung (Synonym), Berufsvorbereitung (Synonym), Unfallkasse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Gewährung (80)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)
  • Behinderung (1130300)
  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit an qualifizierten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (einer beruflichen Reha), teilnehmen und kein Arbeitsentgelt beziehen, erhalten Sie Übergangsgeld.

Volltext

Übergangsgeld erhalten Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit, wenn Sie an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, also einer beruflichen Reha, teilnehmen. Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion und soll während der Reha fehlendes Einkommen ausgleichen und so Ihren Lebensunterhalt, und gegebenenfalls auch den Ihrer Familie, sichern. In bestimmten Fällen können Sie auch zwischen und nach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld erhalten.

Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von sich aus ("von Amts wegen").

Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach Ihren letzten Arbeitseinkünften oder Ihrer beruflichen Qualifikation sowie Ihren familiären Verhältnissen (Kind oder Pflegebedürftigkeit bei Angehörigen).

Während des Bezugs von Übergangsgeld übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge.

Benötigen Sie nähere Informationen zur Berechnung oder weitere Informationen zum Übergangsgeld, wenden Sie sich bitte an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Bei Ihnen liegt ein Arbeits- oder Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit vor.
  • Sie nehmen an einer qualifizierten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teil (berufliche Reha).

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Der Anspruchszeitraum und die Höhe des Übergangsgeldes der gesetzlichen Unfallversicherung werden von Amts wegen von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse festgestellt.

Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Kurztext

  • Übergangsgeld für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung
  • Entgeltersatzleistungen und wirtschaftliche Sicherstellung während beruflicher Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Leistung wird von Amts wegen eingeleitet, kein Antrag erforderlich
  • Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach den letzten Arbeitseinkünften oder der beruflichen Qualifikation sowie den familiären Verhältnissen (Kind oder Pflegebedürftigkeit bei Angehörigen)
  • Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine
  • Kontaktaufnahme online oder per Post
  • zuständig:
    • für Unfälle in gewerblichen Unternehmen: Berufsgenossenschaften (nach Branchen gegliedert)
    • für Unfälle in öffentlichen Unternehmen und Bildungseinrichtungen: Unfallkassen (regional gegliedert)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja