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Sozialversicherungsausweis Ausstellung

Bund 99114018012000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114018012000

Leistungsbezeichnung

Sozialversicherungsausweis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Sozialversicherungsausweis neu beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Sozialversicherungsausweis beschädigt (Synonym), Namensänderung (Synonym), Sozialversicherungsausweis verloren (Synonym), Sozialversicherung (Synonym), Aufnahme einer Beschäftigung (Synonym), Sozialleistung beantragen (Synonym), Versicherungsnummer (Synonym), Sozialversicherungsausweis (Synonym), Gesetzliche Sozialversicherung (Synonym), Sozialversicherungsnummer (Synonym), Ausweispapier (Synonym), Arbeitnehmer (Synonym), Rentenversicherungsausweis (Synonym), Rentenversicherung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Jobsuche und Arbeitslosigkeit (1040300)
  • Sozialabgaben (1060300)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.07.2019

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Teaser

Sie können einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen, wenn Sie ihn verloren haben, er beschädigt wurde oder nicht mehr lesbar ist.

Volltext

Der Sozialversicherungsausweis ist ein Schreiben, auf dem neben Ihren persönlichen Daten Ihre Sozialversicherungsnummer steht.

Die Sozialversicherungsnummer wird von Ihrem Arbeitgeber bei allen Meldungen an die Sozialversicherung (zum Beispiel An-, Ab- oder Jahresmeldungen) verwendet, um Sie zu identifizieren. Die Sozialversicherungsnummer bleibt lebenslang gleich. Unter dieser Nummer führt die Rentenversicherung Ihr Versichertenkonto.

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis

  • online,
  • bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder
  • bei der Krankenkasse beantragt werden.

Wenn Sie eine neue Arbeit aufnehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Haben Sie noch keine Sozialversicherungsnummer ist die Anmeldung auch ohne Sozialversicherungsnummer möglich. Die Anmeldung durch den Arbeitgeber löst dann die Neuvergabe einer Sozialversicherungsnummer aus. Ihr Sozialversicherungsausweis wird Ihnen automatisch zugeschickt.

Außerdem brauchen Sie den Sozialversicherungsausweis, wenn Sie eine Sozialleistung beantragen, zum Beispiel Arbeitslosengeld.

Wenn sich Ihr Name ändert, beispielsweise im Zuge einer Heirat, erhalten Sie automatisch einen neuen Sozialversicherungsausweis.

Hinweis: Auf Ihrem Sozialversicherungsausweis werden Ihre Daten zusätzlich als maschinenlesbarer Code (QR-Code) dargestellt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis online oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse beantragt werden.

Sie erhalten Ihren Sozialversicherungsausweis per Post an Ihre Meldeadresse.

Bearbeitungsdauer

Nach der Beantragung wird Ihr Sozialversicherungsausweis innerhalb von 14 Tagen an Ihre Meldeadresse gesendet.

Frist

keine

Hinweise

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sozialversicherungsausweis Ausstellung
  • Sozialversicherungsausweis ist ein Schreiben, auf dem neben den persönlichen Daten die Sozialversicherungsnummer steht
  • Erstausstellung passiert automatisch, sobald erste Arbeit aufgenommen wird
  • Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis online oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse beantragt werden
  • Sozialversicherungsnummer identifiziert Versicherten in den Meldeverfahren zur Sozialversicherung
  • Sozialversicherungsausweis ist dem Arbeitgeber bei Aufnahme einer Tätigkeit vorzulegen
  • Bei Namensänderung erfolgt automatisch Zustellung eines neuen Sozialversicherungsausweises
  • zuständig: Deutsche Rentenversicherung

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein