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Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Änderung

Bund 99132003011000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99132003011000

Leistungsbezeichnung

Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Änderung

Leistungsbezeichnung II

Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Wirtschaftsprüferkammer (Synonym), Wirtschaftsprüfer (Synonym), Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Synonym), Wirtschaftsprüferin (Synonym), WPK (Synonym), Gesellschaftsvertrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

22.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Teaser

Wird der Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geändert, müssen die gesetzlichen Vertreterinnen oder gesetzlichen Vertreter der Wirtschaftsprüfergesellschaft die Änderung der Wirtschaftsprüferkammer melden.

Volltext

Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Sie der Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn Sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen.

Sie müssen die Anzeige zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgeben.

Sobald die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrages
  • eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung 

Voraussetzungen

  • Sie sind gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  • Es kam zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag, zum Beispiel folgende:
    • Änderung der Gesellschaftsform
    • Eigentumsverhältnisse
    • Kapitalerhöhung
    • Anpassungen auf Grundlage von Gesetzesänderungen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Wirtschaftsprüferkammer empfiehlt, dass Sie den Entwurf der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Vorfeld mit ihr abstimmen. Damit können Sie unnötige Nachbeurkundungen vermeiden. Musterverträge finden Sie im Internet auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer.

Nach der Änderung erhält die Wirtschaftsprüferkammer eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages. Nachdem die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen wurde, erhält sie eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Registereintragung.

Bearbeitungsdauer

10 Werktag(e)
Die Wirtschaftsprüferkammer prüft Entwürfe, die ihr im Vorfeld zur Abstimmung übermittelt werden, in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nachdem sie das Dokument erhalten hat.

Frist

Sie müssen den geänderten Gesellschaftsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • gesetzliche Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen
  • Anzeige muss zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgegeben werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden