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Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung

Bund 99132004011000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99132004011000

Leistungsbezeichnung

Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung

Leistungsbezeichnung II

Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

WPK (Synonym), Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Synonym), Berufsregister (Synonym), Wirtschaftsprüferkammer (Synonym), Wirtschaftsprüfer (Synonym), Wirtschaftsprüferin (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

22.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Teaser

Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen beziehungsweise Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen.

Volltext

Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.

Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister

Voraussetzungen

Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
  • Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

Bearbeitungsdauer

1 Woche(n)
Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.

Frist

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • Wirtschaftsprüferinnen beziehungsweise Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen Wirtschafsprüferkammer melden, wenn sie Einträge im Berufsregister ändern möchten
  • Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer müssen Änderungen unverzüglich melden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden