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Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte Erbringung

Bund 99134007148000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134007148000

Leistungsbezeichnung

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte Erbringung

Leistungsbezeichnung II

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte erhalten

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Rehasport (Synonym), Ergotherapie (Synonym), Reha (Synonym), Rehabilitation (Synonym), Sozialmedizinische Nachsorge (Synonym), Rehabilitationssport (Synonym), Funktionstraining (Synonym), Krankenkasse (Synonym), Ergänzende Leistungen (Synonym), Patientenschulung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erbringung (148)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Teaser

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die Ihnen dabei helfen können, schneller gesund zu werden.

Volltext

Sie können ergänzende Leistungen zur Rehabilitation zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Auch ohne vorher eine Rehabilitation durchgeführt zu haben, können Sie ergänzende Leistungen erhalten. Ihre Krankenkasse gewährt Ihnen die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation 

  • nach medizinischer Notwendigkeit und
  • auf ärztliche Anordnung.

Zu den ergänzenden Leistungen gehören beispielsweise:

  • Patientenschulungen für chronisch Kranke, wie zum Beispiel:
    • ambulante Asthmaschulungen,
    • Adipositas-Schulungsprogramme,
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
  • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
  • Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. 
     

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation 
  • Verordnung beziehungsweise Stellungnahme Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihres behandelnden Arztes
     

Voraussetzungen

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss die Maßnahme verordnen. 
  • Ihre Krankenkasse muss bereits eine Krankenbehandlung geleistet haben oder noch leisten.

Kosten

Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.

Verfahrensablauf

  • In der Regel stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation aus.
  • Den Antrag und die Verordnung reichen Sie dann bei der Krankenkasse ein. 
  • Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten übernehmen, erhalten Sie eine Kostenzusage der Krankenkasse.
     

Bearbeitungsdauer

2 - 3 Woche(n)

Frist

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um die Länge der Antragsfristfrist zu erfahren.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse 
  • Klage beim zuständigen Sozialgericht
     

Kurztext

  • Krankenversicherungen gewähren ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:
    • nach medizinischer Notwendigkeit und
    • auf ärztliche Anordnung
  • darunter fallen beispielsweise:
    • Patientenschulung und Training für chronisch Kranke, zum Beispiel:
      • Ambulante Asthmaschulungen
      • Adipositas-Schulungsprogramme
    • Rehabilitationssport und Funktionstraining
    • sozialmedizinische Nachsorge für chronisch kranke Kinder und Jugendliche
       

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Formulare

nicht vorhanden