Sonderrufnummern; Zentrale Anlaufstelle des BKA für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Inhalt
Sonderrufnummern; Zentrale Anlaufstelle des BKA für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Begriffe im Kontext
Rechte Gewalt (Synonym), Rechtsradikal (Synonym)
Zentrale Anlaufstelle des BKA für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen nimmt Hinweise von Bürgern entgegen, die
- sich durch rechtsextremistische Gewalt selbst gefährdet sehen
- von rechtsextremistischen Gewalttätern bedroht werden
Sie leitet diese an die zuständigen Landespolizeibehörden weiter.
Sollte eine akute Gefahr für Leib oder Leben bestehen, muss der polizeiliche Notruf 110 gewählt werden.
Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Öffnungszeiten:
Täglich 00:00 - 24:00
Kontaktmöglichkeiten:
Tel..: +49 2225-8924240