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Instandsetzerkennzeichen beantragen

Hessen 99037001069000, 99037001069000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99037001069000, 99037001069000

Leistungsbezeichnung

Instandsetzerkennzeichen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mess- und Eichwesen (Synonym), Eichpflicht (Synonym), Eichamt (Synonym), Prüfstelle (Synonym), Eichdirektion (Synonym), Justierung (Synonym), Eichung (Synonym), Nacheichung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Eichrecht (037)

Verrichtungskennung

Zuteilung (069)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Nach der Reparatur oder Justierung von Messgeräten, die der Eichpflicht unterliegen, muss deren Richtigkeit durch eine Nacheichung überprüft und bestätigt werden. Insbesondere bei ortsfesten Messgeräten vermag die zuständige Eichbehörde die Geräte nicht sofort nachzueichen. Ein so genanntes Instandsetzerkennzeichen gestattet jedoch den Weiterbetrieb bis zur Nacheichung. Nur Reparaturbetriebe mit einer besonderen Befugnis dürfen das Kennzeichen anbringen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck , siehe nachstehenden Link zur Hessischen Eichdirektion - Formulare -
  • Fachkundenachweise für befugtes Personal:
    • für den Betriebsinhaber oder verantwortlichen technischen Mitarbeiter des Betriebes: Nachweis der Meisterprüfung oder mindestens eine 5 JährigeTätigkeit in einem einschlägigen Beruf
    • für andere Mitarbeiter: Nachweis der Meister- oder Gesellenprüfung beziehungsweise mindestens eine einjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf
    • für Instandsetzungspersonal für elektronische Einrichtungen (zusätzlich): Nachweis einer Schulung bei betreffenden Herstellerfirma

Um den Antrag beurteilen zu können, können unter Umständen weitere Angaben und Unterlagen zum Nachweis gefordert werden.
 

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Betriebe, die geeichte Messgeräte reparieren und justieren. Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Der Betrieb ist mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und dem fachkundigen Personal ausgestattet.
  • Es handelt sich um Geräte, die eichbehördlich geprüft oder (nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde) durch eine neutrale Stelle zertifiziert sind.
     

Kosten

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach dem Gebührenverzeichnis der Eichkostenverordnung.

Verfahrensablauf

Die Befugnis, ein Instandsetzerkennzeichen zu verwenden, beantragen Sie bitte auf dem vorgeschriebenen Formular bei den zuständigen Stellen.

  • Füllen Sie den Vordruck bitte vollständig aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen ein.
  • Ihr Antrag wird geprüft. Ist dieser genehmigt, wird Ihnen mit einer Urkunde die Befugnis und das Instandsetzerkennzeichen erteilt

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anerkennung erfolgt umgehend, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Hessische Eichdirektion

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen