Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
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Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beruflich nutzen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Der FQN löst die Schlüsselzahl 95 ab.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung)
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Gültiger Führerschein
- Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, bzw. Weiterbildung
- ggf. Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen,
- ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
- Sie sind im Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
- Sie haben eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
- Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle informieren.
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung
- Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis der C- oder D- Klassen müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben.
- Grundqualifikation: für die Erstausstellung oder Erweiterung des FQN
- Weiterbildung: für eine Verlängerung des FQN
- es gibt Besitzstandsregelungen
- zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes; bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle).
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein