Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
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Begriffe im Kontext
Lichtnetz (Synonym), Energieverbundnetz (Synonym), Energieversorgung (Synonym), Übertragungsnetz (Synonym), Elektrizitätsnetz und Kraftnetz (Synonym), Stromversorgungsnetz (Synonym), Energieversorgungsnetz (Synonym), Stromverbundnetz (Synonym), Elektroenergienetz (Synonym), Versorgung der Verbraucher (Synonym), Stromnetz (Synonym), Verbundnetz zur Versorgung der Verbraucher (Synonym), Stromleitung (Synonym), Energieversorgungsunternehmen (Synonym), Elektrizität (Synonym), elektrische Energie (Synonym), Kraftwerk (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Behörde sowie den Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
- Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:
Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:
Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.