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Technisches Hilfswerk anfordern

Hessen 99137002242000, 99137002242000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99137002242000, 99137002242000

Leistungsbezeichnung

Technisches Hilfswerk anfordern

Leistungsbezeichnung II

Technisches Hilfswerk anfordern

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Zusammenarbeit (Synonym), Auslagen (Synonym), Fachberater (Synonym), Anforderung (Synonym), Amtshilfe (Synonym), Gefahrenabwehr (Synonym), Kosten (Synonym), 115 (Synonym), Abrechnung (Synonym), Partnerin (Synonym), Alarmierung (Synonym), Technisches Hilfswerk (Synonym), Einsatz (Synonym), Katastrophenschutz (Synonym), Erstattung (Synonym), Partner (Synonym), THW (Synonym), THW-Abrechnungsverordnung (Synonym), Kostenerstattung (Synonym), Hilfe (Synonym), Schadensfall (Synonym), Ortsverbände (Synonym), Unterstützung (Synonym), Ersuchen (Synonym), Einsatzmöglichkeiten (Synonym), Rechnung (Synonym), Gebühren (Synonym), Zivilschutz (Synonym), Fachberaterin (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Katastrophenschutz (137)

Verrichtungskennung

Anforderung (242)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Stellen der Länder und Kommunen, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind, können bei Bedarf Unterstützung vom Technischen Hilfswerk (THW) im Rahmen der Amtshilfe anfordern (Amtshilfeersuchen). Sonstige Bedarfsträger können beim THW technische Unterstützung anfragen.

Volltext

Das Technische Hilfswerk (THW) verfügt über technische Ausrüstung und fachkundige Einsatzkräfte für besondere Einsatz- und Schadenslagen.

Wenn personelle, technische oder logistische Unterstützung gebraucht wird, können insbesondere die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder das THW um technische Unterstützung ersuchen. Dies geschieht in der Regel über die zuständige Leitstelle.

Das THW ist bundesweit einheitlich aufgestellt und organisiert. Auf allen Ebenen stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Es sind auch Einsätze denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (zum Beispiel bei Übertragung eines gesonderten Einsatzabschnitts an das THW). In die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung entsendet das THW bei Bedarf fachlich qualifiziertes Beratungspersonal.

So etwas wird je nach konkreter Einsatzlage entschieden und sollte nicht in einer Leistungsbeschreibung vorweggenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • in der Regel keine besonderen Unterlagen

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Das THW kann für THW-Einsätze nach Maßgabe der geltenden THW-Abrechnungsverordnung (THWAbrV) Gebühren und/oder Auslagen erheben. 

Hinweis: Hierzu können im Vorfeld Informationen bei den Regionalstellen und Ortsverbänden des THW eingeholt werden.
 

Verfahrensablauf

Wenn das Technische Hilfswerk andere Behörden und Stellen unterstützen soll, erfolgt dies in der Regel in Amtshilfe. Um Unterstützung durch das THW anzufragen können sich Behörden und zuständige Stellen entweder direkt mit dem THW in Verbindung setzen oder sie nehmen Kontakt über die örtliche Leitstelle der Feuerwehr auf.

Bearbeitungsdauer

In der Regel unverzüglich.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Technisches Hilfswerk Anforderung
  • das Technische Hilfswerk (THW) kann auf Anfrage beziehungsweise Anforderung technische Unterstützung einschließlich Logistik leisten
    • Bedarfsträger und Stellen der örtlichen Gefahrenabwehr wie
    • die Polizei,
    • Feuerwehr und
    • andere Partner, können Einsatzmöglichkeiten schon im Vorfeld besprechen
  • alarmiert wird das THW bei Notfällen in der Regel über die zuständige Leitstelle
  • das THW leistet im Auftrag der Bundesregierung auch Unterstützung im Ausland
  • Gebühren und Auslagen für THW-Einsätze können vom THW nach Maßgabe der THW-Abrechnungsverordnung (THWAbrV) geltend gemacht werden
  • Auskunft durch: Technisches Hilfswerk (THW)
  • zuständig: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Formulare