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Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Hessen 99116004027001, 99116004027001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99116004027001, 99116004027001

Leistungsbezeichnung

Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Leistungsbezeichnung II

Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung (Synonym), Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Synonym), Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung (Synonym), Bildung von selbst genutztem Wohneigentum (Synonym), Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum (Synonym), Bau eines Eigenheimes (Synonym), Bau von selbst genutztem Wohneigentum (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnungswesen (116)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

Verrichtungsdetail

von Eigenwohnraum

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.08.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

Volltext

Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert wird:

  • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
  • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
  • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

keine Angabe

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Förderung des selbst genutzten Wohneigentums Beantragung
  • Bundesländer können die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum fördern
  • Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch
  • bereitgestellt werden Fördermittel zur/zum
  • Bau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum,
  • Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung
  • Erwerb bestehenden Wohnraums
  • gefördert werden Haushalte, deren Einkommen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet
  • Fördervoraussetzung ist, dass vor Bewilligung der Förderung nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde
  • zuständig für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesländer 
  • Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde der jeweiligen Bundesländer (Landesbehörden, Landesförderbanken)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden