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Beratung nach dem BBiG anmelden

Hessen 99019023077000, 99019023077000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019023077000, 99019023077000

Leistungsbezeichnung

Beratung nach dem BBiG anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berufsberatung (Synonym), Berufsbildungsgesetz (Synonym), Ausbildung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Beratung und Unterstützung (077)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.09.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie haben Fragen rund um Ihre Ausbildung? Sie möchten ein Ausbildungsbetrieb werden? Hier finden Sie Informationen zur Ausbildungsberatung.

Volltext

Bei Fragen rund um die Ausbildung beraten verschiedene Institutionen die Auszubildenden und die Betriebe.

Die Beratung für Auszubildende umfasst Themen wie

  • Berufsberatung,
  • Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch oder
  • Wechsel des Ausbildungsplatzes

Auch als Unternehmen können Sie die Beratung in Anspruch nehmen.

Sie können sich als Unternehmen über folgende Themen beraten lassen:

  • Voraussetzungen für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb
  • Jugendschutz
  • Rechte und Pflichten der Auszubildenden

Sie können sich bereits vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages beraten lassen.

Sie werden aber auch während Ihrer Ausbildung beraten. 

Sie können die Berater und Beraterinnen von sich aus ansprechen. Die Berater und Beraterinnen besuchen zu besonderen Veranstaltungen auch Schulen und Messen.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Voraussetzungen

Keine.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich über die Ausbildung zu informieren.

Sie können jederzeit einen Termin bei einer beratenden Institution vereinbaren. Das heißt dass Sie vor, während und nach Ihrer Ausbildung sich beraten lassen können.

Sie können einen Berater oder eine Beraterin auch bei einer regelmäßigen Veranstaltung ansprechen (zum Beispiel Messe, Schulen).

Sie werden dann in einem gemeinsamen Termin umfassend beraten. Bei Bedarf findet der Termin mit allen Beteiligten statt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beratung kann von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben in Anspruch genommen werden
  • Beratung wird durch verschiedene Institutionen durchgeführt
    • Agentur für Arbeit
    • Innung
    • Kammer
    • Berufsschule
    • Bildungsträger
  • Beratung ist jederzeit, auch vor der Ausbildung, möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden