Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrades beantragen
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Wenn Sie Landesbedienstete/r sind und den Kauf eines Fahrrades (auch Drei-, Liege- oder Lastenräder, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung) planen, können Sie hierfür einen zinslosen Gehaltsvorschuss beantragen.
Bedienstete des Landes Hessen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen unverzinslichen Vorschuss auf das Gehalt/die Bezüge zum Zweck des Erwerbs eines Fahrrades (auch Drei-, Liege- oder Lastenräder, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung) beantragen. Damit möchte das Land Hessen die Fahrrad-Mobilität fördern.
Die genaue Höhe dieses Vorschusses ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen und auf EUR 2.600 begrenzt. Er kann in individuellen Raten (max. dreißig Monatsraten), deren Höhe ebenfalls von individuellen Voraussetzungen abhängen, zurückgezahlt werden.
Das hierfür zur Verfügung stehende Gesamtbudget ist jährlich auf 1% der veranschlagten Personalausgaben begrenzt. Die Anträge werden entsprechend des Eingangsdatums bearbeitet.
Versorgungsempfänger/innen und Praktikanten/-innen sind nicht antragsberechtigt.
- Landesbedienstete mit Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Entgelt
- Arbeitnehmer/innen und Auszubildende: ungekündigtes Arbeits oder Ausbildungsverhältnis und Beendigung der arbeits- bzw. tarifvertraglichen Probezeit
- Erwerb eines Fahrrades, Drei oder Liegerades, Lastenrades, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung
- Antragstellung innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendungen (Kauf und Bezahlung)
- Gesicherte Tilgung des Vorschusses
- Das jährlich zur Verfügung stehende Budget wurde noch nicht aufgebraucht.
Stellen Sie einen Antrag unter Angabe Ihrer persönlichen Daten, der gewünschten Vorschusshöhe sowie den gewünschten Monatsraten.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit einem Kaufbeleg ein.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und legt die tatsächliche Vorschusshöhe sowie die Monatsraten fest.
- Die Auszahlung des Vorschusses erfolgt auf Ihr Gehaltskonto.
- Die Monatsraten werden bis zur vollständigen Vorschusstilgung von Ihren Dienstbezügen bzw. Gehaltszahlungen abgezogen.
Die Antragstellung muss innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendung (Fälligkeitsdatum auf der Rechnung) erfolgen.
Bedienstete des Landes Hessen können für den Erwerb eines Fahrrades (auch Drei-, Liege- oder Lastenräder, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung) einen unverzinslichen Gehaltsvorschuss bis zu einer Höhe von EUR 2.600 beantragen.
Über die Vorschussanträge entscheidet die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Stelle.