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Widerrufserklärung der Einwilligung zur Adoption für Kinder über 14 Jahre

Hessen 99013006026000, 99013006026000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013006026000, 99013006026000

Leistungsbezeichnung

Widerrufserklärung der Einwilligung zur Adoption für Kinder über 14 Jahre

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Widerrufung der Einwilligung (Synonym), Einwilligung (Synonym), Adoption (Synonym), Widerrufserklärung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Beurkundung (026)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Teaser

Wenn Sie in Ihre Adoption oder Ihre Stiefkind-Adoption vor dem Familiengericht bereits eingewilligt haben, diese noch nicht schlussendlich ausgesprochen ist, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Dafür bedarf es einer öffentlichen Beurkundung.

Volltext

Für eine Adoption oder eine Stiefkind Adoption ist grundsätzlich die Einwilligung des Kindes erforderlich. Wenn Sie als Kind oder Stiefkind in eine Adoption eingewilligt haben und sich jetzt aber gegen die Adoption entscheiden, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, sofern die Adoption noch nicht wirksam ist.

Dies betrifft nur Kinder, die bereits 14 Jahre alt sind und die Einwilligung selbst erteilt haben. Wenn Sie unter 14 Jahre alt oder nicht geschäftsfähig sind, hat Ihr gesetzliche Vertretung in die Adoption eingewilligt.

Damit die Widerrufung Ihrer Einwilligung rechtswirksam ist, muss diese von einem Urkundsbeamten oder einer Urkundsbeamtin  beurkundet werden. Dafür wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamts. Sie können die Widerrufserklärung auch beim einem Notar beurkunden lassen (kostenpflichtig). Die Beurkundung im Jugendamt ist gebührenfrei. Die Beurkundung ist wichtig, damit Sie über die Rechtswirkung der Widerrufserklärung belehrt werden und der Widerruf nicht leichtsinnig erfolgt.

Das Recht auf Widerruf der Einwilligung ist an keine Bedingung oder Begründung gebunden. Der Widerruf hat gegenüber dem Familiengericht zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Einen geeigneten Identitätsnachweis, wie Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einwilligungserklärung
  • Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter sofern das Kind unter 14 Jahre alt ist.

Voraussetzungen

  • Das Kind oder die gesetzliche Vertretung hat bereits eine Einwilligungserklärung abgegeben.
  • Das Kind ist 14 Jahre alt und geschäftsfähig oder wird durch seine gesetzliche Vertretung vertreten.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen wollen, wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamts.
  • Das Jugendamt bietet Ihnen die Möglichkeit sich zu Ihrer Situation beraten zu lassen. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Widerrufserklärung.
  • Für die Beurkundung der Widerrufserklärung vereinbaren Sie einen Termin bei der Adoptionsvermittlungsstelle.
    Die Urkunde wird sofort ausgestellt und  dem Familiengericht vorgelegt.
  • Damit wird der Adoptionsprozess gestoppt.

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Der Ausspruch der Annahme als Kind darf noch nicht wirksam sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Widerrufserklärung der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind Beurkundung
  • Kinder über 14 Jahre können ihre Einwilligung in eine Adoption widerrufen
  • Dies betrifft insbesondere Kinder bei einer StiefkindAdoption
  • Die Widerrufserklärung muss beurkundet werden
  • Zuständig ist die Adoptionsvermittlungsstelle im örtlich zuständigen Jugendamt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamtes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja