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Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht beantragen

Hessen 99129048010000, 99129048010000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129048010000, 99129048010000

Leistungsbezeichnung

Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Schmutzwasserkanalisation (Synonym), Trennkanalisation (Synonym), Niederschlagswassereinleitung (Synonym), Indirekteinleitung (Synonym), Chempark (Synonym), Genehmigungsfrei (Synonym), Befreiung (Synonym), Privatrechtliche Regelungen (Synonym), Schmutzwassereinleitung (Synonym), Mischsystem (Synonym), Satzungsrecht (Synonym), Mischwasserkanalisation (Synonym), Einleitung (Synonym), Regenwasserkanalisation (Synonym), Niederschlagswasser (Synonym), Schmutzwasser (Synonym), Wasserhaushaltsgesetz (Synonym), Kanalisation (Synonym), Regenwasser (Synonym), private Abwasserentsorgung (Synonym), Abwasserverordnung (Synonym), Industriepark (Synonym), Kläranlage (Synonym), Niederschlagswasserkanalisation (Synonym), Abwasser (Synonym), Mischwassereinleitung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Sie möchten Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten und von der Genehmigungspflicht freigestellt werden? Dann ist hierfür ein Antrag auf Freistellung der Genehmigungspflicht an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.

Volltext

Für das Einleiten von Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser) in eine private Abwasseranlage (Indirekteinleitung) kann in Deutschland eine Befreiung von der Genehmigungspflicht beantragt werden, soweit die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch Vertrag mit dem Betreiber der privaten Abwasseranlage sichergestellt ist. Die Erteilung der Befreiung von der Genehmigungspflicht erfolgt durch die zuständigen Behörden.

Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung, Dampferzeugung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer privaten Kläranlage behandelt werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art und Menge des Abwassers (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

Jedenfalls erforderlich:

  • Antrag auf Freistellung mit näheren Angaben zum Abwasser (Art / Menge / Inhaltsstoffe / Ort des Entstehens)
  • Vertragliche Regelungen (ggf. auszugsweise)

Voraussetzungen

Von der Genehmigungspflicht kann auf Antrag freigestellt werden, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch Vertrag mit dem Betreiber der privaten Abwasseranlage sichergestellt ist.

Kosten

  • Für die Verwaltungsleistung sind Verwaltungskosten an die zuständige Behörde zu entrichten.
  • Die Höhe der Verwaltungskosten richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungskosten.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren.

Frist

Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Befreiung von der Genehmigungspflicht erfolgen darf.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid über die Erteilung oder Nichterteilung der Befreiung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 68 Verwaltungsgerichtsordnung).

Kurztext

Für das Einleiten von Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser) in eine private Abwasseranlage kann in Deutschland eine Freistellung von der Genehmigungspflicht beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare, falls vorhanden, ist in den einzelnen Zulassungsbehörden verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformulare, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch