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Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

Hessen 99083001011007, 99083001011007 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011007, 99083001011007

Leistungsbezeichnung

Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Familienname (Synonym), Namensänderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Namen (083)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

Kind - Anschlusserklärung

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie und Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin nachträglich einen Ehenamen bestimmen, nachdem Ihr Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, erstreckt sich der Ehename nur dann auf den Geburtsnamen Ihres Kindes, wenn es sich der Namenserklärung anschließt. Wenn Ihr Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann es die Erklärung nur selbst abgeben; als gesetzlicher Vertreter/Vertreterin müssen Sie zustimmen.  

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Nachweis Ihrer Namensänderung.

 Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Voraussetzungen

Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

Kosten

Für die Beurkundung der Erklärung fallen Gebühren in Höhe von 23,50 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft, das die Geburt Ihres Kindes beurkundet hat.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten dem empfangszuständigen Standesamt zugehen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
  • Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
  • Für die Beurkundung der Erklärung fallen Gebühren in Höhe von 23,50 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
  • Zuständigkeit: Standesamt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden