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Feldes- und Förderabgabe Erhebung

Hessen 99020049111000, 99020049111000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020049111000, 99020049111000

Leistungsbezeichnung

Feldes- und Förderabgabe Erhebung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bodenschatz (Synonym), Förderabgabevoranmeldung (Synonym), Gestein (Synonym), Salz (Synonym), Sole (Synonym), bergfrei (Synonym), Quarz (Synonym), Feldes- und Förderabgabeerklärung (Synonym), Sand (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (020)

Verrichtungskennung

Erhebung (111)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis zur gewerblichen Aufsuchung von Bodenschätzen? Dann müssen Sie jährlich eine Feldesabgabe zahlen.

Volltext

Als Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis zum gewerblichen Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen haben Sie jährlich eine Feldesabgabe und als Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung haben Sie jährlich für die innerhalb des jeweiligen Jahres gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe an das Land zu entrichten, wenn sich das Erlaubnisfeld beziehungsweise Bewilligungsfeld im Bundesland befindet.

Betroffen sind Bodenschätze wie:

  • Steinsalz und Sole
  • Kiese und Sande
  • Quarz- und Spezialsande
  • Natursteine
  • Tonige Gesteine
  • Gesteine zur Herstellung von Werk- und Dekosteinen aus Sandsteinen

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Vordruck der

  • Feldesabgabeerklärung
  • Förderabgabeerklärung
  • Förderabgabevoranmeldung

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis oder
  • Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung und
  • Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld und
  • Die Voraussetzungen einer Befreiung liegen nicht vor (Gewinnung ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und keine wirtschaftliche Verwertung der Bodenschätze)

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Für den entsprechenden Erhebungszeitraum reichen Sie schriftlich die Feldes- und Förderabgabeerklärungen sowie gegebenenfalls  Förderabgabevoranmeldungen ein. Die zuständige Stelle setzt dann die Abgabe fest und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid, aus dem die festgesetzte Abgabe sowie die noch zu leistende Zahlungsverpflichtung hervorgeht.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden.

Bei Zahlungsverzug wird ein Säumniszuschlag erhoben.

Rechtsbehelf

Ihr Rechtsbehelf geht aus dem schriftlichen Festsetzungsbescheid hervor.

Kurztext

  • Feldes- und Förderabgabe Erhebung
  • Feldesabgabeerklärung, Förderabgabeerklärungen notwendig
  • Ggf. Förderabgabevoranmeldungen
  • Betroffene Bodenschätze:
    • Steinsalz und Sole
    • Kiese und Sande
    • Quarz- und Spezialsande
    • Natursteine
    • Tonige Gesteine
    • Gesteine zur Herstellung von Werk- und Dekosteinen aus Sandsteinen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden