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Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Befreiung

Hessen 99131022010000, 99131022010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131022010000, 99131022010000

Leistungsbezeichnung

Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Befreiung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Umwelt (Synonym), Befreiung (Synonym), Ozonschicht (Synonym), Sicherheitsvorschriften (Synonym), Chemikalien-Ozonschichtverordnung (Synonym), Gewerbe (Synonym), Sachkundenachweis (Synonym), Vorschriften zum Umweltschutz (Synonym), Befreiung Sachkundenachweis (Synonym), Umweltschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Im Einzelfall können Sie von der Erfordernis eines Sachkundenachweises nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreit werden.

Volltext

Um an technischen Einrichtungen, die ozonschädigende Stoffe verwenden, zu arbeiten, müssen Sie normalerweise einen Sachkundenachweis erbringen. Dies ist eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, eine Sachkundebescheinigung nach Chemikalienklimaschutzverordnung oder ein gleichwertiger Nachweis aus dem europäischen Ausland.

Die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer kann Sie im Einzelfall auf Antrag von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung befreien, wenn Sie die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle in einem einschlägigen Handwerk erfüllen oder anderweitig nachweisen, dass Sie für technische oder handwerkliche Tätigkeiten vergleichbar qualifiziert sind. Die zuständige Stelle kann vor einer Entscheidung eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Innung oder Berufsvereinigung einholen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
  • Alternativ können Sie anderweitig nachweisen, dass Sie zur Ausübung eines Handwerks qualifiziert sind

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Verfahrensablauf

Sie stellen zunächst Ihren Antrag auf Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.

  • Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Hierfür fragt die Kammer unter Umständen auch bei weiteren Stellen, wie Innungen oder Berufsvereinigungen, nach.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags bekommen Sie ein Schreiben darüber, ob Sie die von der Erfordernis der Ausbildung befreit werden können.

Bearbeitungsdauer

  • In der Regel mindestens 3 Monate

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Befreiung
  • Für Arbeit an technischen Einrichtungen mit die Ozonschicht schädigenden Gasen ist Sachkunde erforderlich
  • Normalerweise: Nachweis durch abgeschlossene Berufsausbildung oder Sachkundenachweis nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • In seltenen Einzelfällen können die zuständigen Stellen von dieser Erfordernis befreien.
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer

Formulare

  • Formulare: nach Vorgabe der zuständigen Stelle
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein