Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen

Hessen 99129010141000, 99129010141000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129010141000, 99129010141000

Leistungsbezeichnung

Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Wasserschutzgebiete (Synonym), Plangenehmigung (Synonym), Brauchwasser (Synonym), Gewässer (Synonym), Wasserrecht (Synonym), Schmutzwasser (Synonym), Bewilligung (Synonym), Umweltinformationen (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Gehobene Erlaubnis (Synonym), Gewässerausbau (Synonym), Planfeststellung (Synonym), Regenwasser (Synonym), Wasserrahmenrichtlinie (Synonym), Niederschlagswasserversickerung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Bereitstellung (141)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Handlungsgrundlage

§ 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)  sowie § 55 Hessisches Wassergesetz (HWG)

Teaser

Das Wasserbuch ist ein Register der Wasserrechte, stellt Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.

Volltext

Für alle Gewässer – Grund- und Oberflächengewässer – wird das Wasserbuch geführt. In das Wasserbuch werden nahezu alle bestehende Wasserrechte eingetragen. Das Wasserbuch gibt Auskunft über Art, Umfang und Zweck der Gewässernutzung.

Zum Beispiel zu: Erlaubnissen, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen, Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse/Plangenehmigungen, Wasser-/Heilquellenschutzgebiete, Risikogebiete, festgesetzte Überschwemmungsgebiete, selbständige Fischereirechte nach dem Hessischen Fischereigesetz.

Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und kann von jedem eingesehen werden. Das Führen des Wasserbuchs obliegt den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Diese erteilen Auskünfte aus dem Wasserbuch. 

Erforderliche Unterlagen

In der Regel keine; im Bedarfsfall werden Unterlagen nachgefordert.

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Kosten

Für den Bürger ist die Bereitstellung in der Regel kostenfrei.

Verfahrensablauf

Ihr Auskunftsersuchen richten Sie bitte an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des Auskunftsersuchens.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wasserbuch Bereitstellung
  • ist Verzeichnis der wesentlichen Wasserrechte d.h. wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse mit Bezug zu Gewässern
  • Auskünfte können erteilt werden
  • Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • Regierungspräsidium Darmstadt für die
    kreisfreien Städte: Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden
    Landkreise: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus und Wetterau
  • Regierungspräsidium Gießen für die
    Landkreise: Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg
  • Regierungspräsidium Kassel für die
    kreisfreie Stadt Kassel
    Landkreise: Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner

Formulare

  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein