Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie § 55 Hessisches Wassergesetz (HWG)
Das Wasserbuch ist ein Register der Wasserrechte, stellt Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.
Für alle Gewässer – Grund- und Oberflächengewässer – wird das Wasserbuch geführt. In das Wasserbuch werden nahezu alle bestehende Wasserrechte eingetragen. Das Wasserbuch gibt Auskunft über Art, Umfang und Zweck der Gewässernutzung.
Zum Beispiel zu: Erlaubnissen, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen, Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse/Plangenehmigungen, Wasser-/Heilquellenschutzgebiete, Risikogebiete, festgesetzte Überschwemmungsgebiete, selbständige Fischereirechte nach dem Hessischen Fischereigesetz.
Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und kann von jedem eingesehen werden. Das Führen des Wasserbuchs obliegt den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Diese erteilen Auskünfte aus dem Wasserbuch.
Ihr Auskunftsersuchen richten Sie bitte an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des Auskunftsersuchens.
- Wasserbuch Bereitstellung
- ist Verzeichnis der wesentlichen Wasserrechte d.h. wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse mit Bezug zu Gewässern
- Auskünfte können erteilt werden
- Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel
- Regierungspräsidium Darmstadt für die
kreisfreien Städte: Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden
Landkreise: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus und Wetterau - Regierungspräsidium Gießen für die
Landkreise: Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg - Regierungspräsidium Kassel für die
kreisfreie Stadt Kassel
Landkreise: Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein