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Beantragung eines Mahnbescheids

Hessen 99046013001000, 99046013001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046013001000, 99046013001000

Leistungsbezeichnung

Beantragung eines Mahnbescheids

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mahnverfahren (Synonym), Mahnung (Synonym), Mahnbescheid (Synonym), Vollstreckung (Synonym), Schulden (Synonym), Titel (Synonym), Verzug (Synonym), Gläubiger (Synonym), Zwangsvollstreckung (Synonym), Mahnantrag (Synonym), Förderung (Synonym), Schuldner (Synonym), Vollstreckungsbescheid (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsrechts, einschließlich Verzugszinsen

Lagen Portalverbund

  • Mahnwesen (2140400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Teaser

Wenn Ihnen jemand Geld schuldet und sich mit der Zahlung in Verzug befindet, können Sie einen Mahnbescheid zur Einleitung eines Mahnverfahrens beantragen.

Volltext

Sie haben gegen eine Person eine Geldforderung, die diese nicht beglichen hat und sich mit der Zahlung in Verzug befindet. Um diese Forderung gerichtlich durchzusetzen, bietet Ihnen das Mahnverfahren einen einfachen und schnellen Weg. Ein oft langwieriges und auch teures Streitverfahren vor Gericht kann somit vermieden werden. Zudem können Sie das Mahnverfahren immer ohne anwaltliche Hilfe durchführen.

Ziel des Mahnverfahrens ist der Erlass eines Vollstreckungsbescheids, der als Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dienen kann (zum Beispiel Beauftragung Gerichtsvollzieher).

Erforderliche Unterlagen

  • Mahnantrag

Voraussetzungen

  • Sie müssen gegen eine Person einen Anspruch haben, der auf Zahlung eines Geldbetrags gerichtet ist.
  • Die Schuldnerin bzw. der Schuldner der Geldforderung muss sich in Zahlungsverzug befinden.

Kosten

Mindestgebühr 36 EUR, keine Obergrenze, Gebühr hängt von Streitwert (= Höhe der Geldforderung) ab.

Vorkasse:

Zahlungsweise: nach Rechnungserhalt

Gegebenenfalls zusätzlich: Überweisung oder Kreditkartenzahlung nach Rechnungserhalt über ePayment-Plattform

Gegebenenfalls zusätzlich: (Einzugsermächtigung)

Kassenzeichen: kein allgemeines Kassenzeichen; bei Zahlung ist das individuelle Kassenzeichen anzugeben, das sich auf jeder Kostenrechnung befindet.

Verfahrensablauf

Das Mahnverfahren wird durch Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Mahnbescheide können schriftlich oder online beantragt werden.

Wenn Sie den Mahnbescheid schriftlich beantragen wollen:

  • Erwerben Sie einen Papiervordruck im Bürofachhandel und füllen Sie den Antrag unter Beachtung der dort beigefügten Ausfüllhinweise aus und senden ihn per Post an das Mahngericht oder
  • Erstellen Sie mit Hilfe der Anwendung www.online-mahnantrag.de einen Barcodemahnantrag, der sodann ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das Mahngericht übersandt werden muss.
  • Der Antrag wird beim Mahngericht maschinell verarbeitet.
  • Das Mahngericht prüft den Antrag inhaltlich.
  • Sie erhalten eine Monierung, wenn Fehler oder Ungenauigkeiten im Antrag festgestellt werden.
  • Der Monierung ist eine Rückantwort beigefügt, die Sie ausgefüllt an das Mahngericht zurücksenden.
  • Wenn alle Beanstandungen beseitigt sind, wird der Mahnbescheid erlassen und der Schuldnerin bzw. dem Schuldner per Post zugestellt.

Wenn Sie den Mahnbescheid online beantragen wollen:

  • Erstellen Sie mit Hilfe des interaktiven Antragsformulars in der Anwendung www.online-Mahnantrag.de den Antrag.
  • Übermitteln Sie sodann elektronisch über die Anwendung die Antragsdaten an das zuständige Mahngericht.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Werktag(e)
Aufgrund der automatisierten und maschinellen Verarbeitung, erfolgt die Bearbeitung der Anträge meist auf den Tag genau. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Zurückweisung des Mahnantrags findet die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. Im Übrigen ist die Zurückweisung des Mahnantrags nicht anfechtbar

Kurztext

  • Mahnbescheid Erteilung
  • Antrag leitet Mahnverfahren ein
  • Aufgrund des Antrags wird ein Mahnbescheid erlassen und der Schuldnerin bzw. dem Schuldner per Post zugestellt
  • Im Anschluss kann Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der als Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dienen kann (zum Beispiel Beauftragung Gerichtsvollzieher)
  • Mahnverfahren ersetzt streitiges Verfahren vor Gericht und ist zudem günstiger, schneller und einfacher
  • Mahnverfahren nur möglich, wenn Geldforderung geltend gemacht werden soll
  • Vordruckzwang bei Antragstellung:
    • Entweder Einreichung eines Papierformulars, welches im Bürofachhandel erhältlich ist oder
    • Einreichung eines Barcodeantrags, der über www.online-mahnantrag.de generiert werden kann oder
    • Elektronische Antragstellung über www.online-mahnantrag.de
  • Bearbeitung erfolgt bei Gericht automatisiert und maschinell
  • Zuständig: zentrale Mahngerichte der Bundesländer (in Hessen: Amtsgericht Hünfeld)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja