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Verschmelzung von Flurstücken anfragen

Hessen 99123002092000, 99123002092000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123002092000, 99123002092000

Leistungsbezeichnung

Verschmelzung von Flurstücken anfragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Liegenschaftskataster (Synonym), zusammenlegen (Synonym), Grundstück (Synonym), Verschmelzung (Synonym), Flurstück (Synonym), Kataster (Synonym), Änderung Grundstücksgrenze (Synonym), arrondieren (Synonym), vereinigen (Synonym), Grundstücksgrenze (Synonym), Vereinigungsantrag (Synonym), Arrondierung (Synonym), Amt für Bodenmanagement (Synonym), Verschmelzungsantrag (Synonym), Grenze (Synonym), Vereinigung (Synonym), Flurstücksgrenze (Synonym), zusammenfügen (Synonym), Zusammenlegung (Synonym), verschmelzen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Verschmelzung (092)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Teaser

Wenn Sie Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer sind, können Sie zwei Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, zu einem Flurstück verschmelzen lassen

Volltext

Die Verschmelzung ist ein katastertechnischer Vorgang, bei dem zwei oder mehr Flurstücke, die im Grundbuch als ein Grundstück nachgewiesen sind, im Liegenschaftskataster zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Das neue Flurstück erhält eine neue Flurstücksnummer.

Eine entsprechende Fortführung des Liegenschaftskatasters ist dem Grundbuchamt mitzuteilen, da diese für die Bestandsangaben des Grundbuchs von Bedeutung ist.

Die Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind:

Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.

Erforderliche Unterlagen

Im Fall der Bevollmächtigung:

  • Vorlage der entsprechenden Vollmacht

Voraussetzungen

Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.

Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Nach Erhalt der Anfrage erfolgt eine Beratung.
  • Die Voraussetzungen für die Verschmelzung werden geprüft.
  • Anschließend wird die Verschmelzung im Kataster vollzogen.
  • Schriftliche Bekanntgabe mittels Fortführungsmitteilung

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Frist

Es gibt keine Fristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen die Fortführungsmitteilung

Kurztext

  • Flurstücke Verschmelzung
  • Zwei Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.
  • Beauftragen können folgende Personen:
    • Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer,
    • durch oben genannten Personenkreis bevollmächtigte Personen
  • Detailfragen müssen gegebenenfalls mit der beauftragenden Person durch das Amt für Bodenmanagement geklärt werden.
  • Zuständig sind: Ämter für Bodenmanagement

Ansprechpunkt

Ämter für Bodenmanagement

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja