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Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

Hessen 99101015012000, 99101015012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101015012000, 99101015012000

Leistungsbezeichnung

Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

Leistungsbezeichnung II

Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Übersetzung Sterbeurkunde (Synonym), Sterbeurkunde europäisches Ausland (Synonym), Sterbeurkunde (Synonym), mehrsprachiges Formular (Synonym), Übersetzungshilfe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die UEberführung der sterblichen UEberreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Volltext

Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Identitätsnachweis (Kopie)

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte/Ehegattin und Lebenspartner/Lebenspartnerin der verstorbenen Person,
  • Vorfahre oder Abkömmling der verstorbenen Person,
     
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Kosten

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde stellen Sie mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt.

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars ist es erforderlich, dass Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. das mehrsprachige Formular aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Frist

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Anweisung durch das Gericht

Kurztext

  • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
  • Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
  • Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
  • Vorraussetzungen:
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
      • Ehegatte/Ehegattin und Lebenspartner/Lebenspartnerin der verstorbenen Person,
      • Vorfahre oder Abkömmling der verstorbenen Person
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
  • Gebühren: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
  • Zuständigkeit: zuständiges Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden