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Anzeige eines Hausbrunnens

Hessen 99129086261000, 99129086261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129086261000, 99129086261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige eines Hausbrunnens

Leistungsbezeichnung II

Anzeige eines Hausbrunnens

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Trinkwasserversorgung (Synonym), eigene Quelle (Synonym), Kleinanlage zur Eigenversorgung (Synonym), Brunnen (Synonym), Trinkwasserentnahme (Synonym), Eigenversorgung (Synonym), Einzelwasserversorgungsanlage (Synonym), Hausanschluss Trinkwasser (Synonym), Trinkwasseranschluss (Synonym), Hausbrunnen (Synonym), Eigenwasserversorgungsanlage (Synonym), Trinkwasser (Synonym), eigener Brunnen (Synonym), Trinkwasserverordnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Sie sind als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung verpflichtet, diesen anzuzeigen. 

Volltext

Sie haben als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung  die Pflicht, diesen anzuzeigen.
Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen muss das Wasser aus Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.
Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle ist Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die erstmalige Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche technischen Veränderung oder der Übergang des Eigentums anzuzeigen.
Im Anschluss wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden und  den Umfang der Untersuchung des Wassers sowie die Untersuchungshäufigkeit festlegen. Die mikrobiologischen Parameter der Anlagen 1 und 3 TrinkwV sind mindestens einmal im Jahr zu untersuchen.
 

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Inhaberschaft eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie zeigen Ihren Hausbrunnen an.

Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anzeige.

Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihres Brunnens mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen einen Hausbrunnen vier Wochen vor erstmaliger Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums beim örtlichen Gesundheitsamt anzeigen. Auch Veränderungen  an Trinkwasser führenden Teilen, die wesentliche Auswirkungen auf die Trinkwasserbeschaffenheit haben können, müssen Sie vier Wochen im Voraus anzeigen. Die vollständige oder teilweise Stilllegung einer Wasserversorgungsanlage müssen Sie innerhalb von drei Tagen anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen. Es  fallen Gebühren an.

Rechtsbehelf

Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.

Kurztext

- ganzer Leistungstitel: Anzeige eines Hausbrunnens

- jeder Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung ist anzuzeigen

- ebenfalls Änderungen an Anlage oder Inhaber

- keine Unterlagen notwendig

- Gebühren fallen nicht an

- Behörde meldet sich im Anschluss bezüglich Vor-Ort-Begehung

- zuständige Behörde: zuständiges Gesundheitsamt

Ansprechpunkt

örtlich zuständiges Gesundheitsamt 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

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